Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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wirtschaftlichen Geräten, Kunstdünger, durch Anschaffung von Maschinen 
zu gemeinsamer Benutzung tragen sie viel zur Minderung der Produk 
tionskosten bei. 
5. 
Bevölkerung. 
1. Einfluß der Naturalteilung auf die Bevölkerung überhaupt. 
Im Anfang des vorigen Jahrhunderts haben die Landesherrn die 
Naturalteilung als ein Mittel, die Bevölkerung zu vermehren, gefördert?) 
Dieses Bestreben begegnet uns nicht nur in den fränkischen Gebiets 
teilen, sondern auch im übrigen Bayern. So heißt es in einem Mandat 
der bayerischen Landesdirektion vom 27. Februar 1805: „Nach staats- 
wirtschaftlicheu Ansichten befördert nichts die Vergrößerung des Pro- 
duktiousfeldes und der zweckmäßigen Bevölkerung mehr als die Auf 
lösung der Gebundenheit der Güter."") Von verschiedenen Orten des 
Grabfeldes ist überliefert, daß die Bevölkerung dieser Orte beim Über 
gang von der Gebundenheit zur Freiteilbarkeit ganz bedeutend hinauf 
schnellte. In Großbardorf zählte man im Jahr 1800 154 Wohnungen 
und 605 Seelen, 100 Jahre vorher hatte das Dorf nicht halb soviel 
Einwohner. Die Ursache dieser Mehrung war, daß ehedem alles Grund 
eigentum in 56 geschlossene Höfe geteilt war, während nm das Jahr 
1800 diese sämtlichen Höfe zerschlagen waren?) Wo es 1800 noch 
geschlossene Güter, die aber in der Folgezeit aufgeteilt wurden, gab, 
bis 16 des Hypothekengesetzes) 
II. Hypotheken auf Grund gesetzlichen Titels 
5. Kautions 
hypotheken 
6. Sonstige 
Vertrags 
hypotheken 
a) nach Hyp.-Ges. 
§ 12 und Brand- 
vcrs.-Ges. Art. 46 
b) Zwangs- und 
Arresthypotheken 
E 
L 
E 
L 
E 
L 
E 
L 
141652 
41488 
2126 
4332 
36302 
43362 
77485 
76357 
kontrahiert; erst wenn diese eine beträchtliche Höhe erreicht haben, wird zur Ab 
stoßung dieser Beträge ein größeres Darlehen gegen Hypothekbestellung aufge- 
nommen. In der Schuldurkunde erscheint dieser Sainmelpvsten einfach als Dar 
lehen, wodurch natürlich eine Ausscheidung der einzelnen Berschuldungsgründe un 
möglich gemacht wird. 
0 Siehe oben S. 18. 
ch Fick, bäuerliche Erbfolge S. 31. 
a ) Bundschuh Band 2 S. 398.
	        
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