Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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cis ganze Gut erhält, und so durch die Erbabfindungspflicht 
hulduug gezwungen ist, bekommt jedes Kind bei der Natural- 
f nen meist schuldenfreien Teil des elterlichen Anwesens. Sind 
in kleinerem Betrage vorhanden, und ist das Hans wertvoll 
n sie alle tragen zu können, so werden sie bei der Teilung 
haus gewälzt, was natürlich bewirkt, daß die anderen Ge- 
vom Übernehmer des Hauses wenig oder nichts von ihrem 
i Haus herausbezahlt bekommen. Bei einer größeren Anzahl 
lden hilft man sich dadurch, daß ein Teil der Grundstücke 
Ostung der Last verstrichen wird. In manchen Fällen läßt es 
vermeiden, daß auch der mäßige Anteil der einzelnen Kinder 
^stücken mit Hypotheken belastet wird. Ist beim Anerben mit 
Übernahme auch zugleich der Verschuldungsgrnnd gegeben, so 
der Naturalteilung abgesehen von der Übernahme des Hauses 
em der Teilung folgenden Erwerb von Grundstücken vorhanden. 
Bauer kann mit seinem bei der Abteilung erhaltenen Grund- 
ren wenigsten Fällen ein Auskommen finden, er ist genötigt, 
kauf von Grundstücken sein Anwesen wieder auf eine solche 
bringen, daß er sich und seine Familie ernähren kann. Der 
er Naturalteilung niuß sich daher in der Belastung mit Kauf- 
chschillingshypotheken konzentrieren. An der Verschuldung mit 
) Strichschillingshypotheken ist naturgemäß in der Hauptsache 
zrnndbesitz und Mittelgrundbesitz beteiligt. Da das Haus nur 
i Kind unter der Verpflichtung, die Anteile der anderen Ge- 
in Geld hinauszubezahlen, übernommen wird, so konimt auch 
Belastung des Übernehmers des Hauses mit Hypotheken für 
jlungen in Betracht. Besonders mißlich wird diese Ab 
sticht da empfunden, wo der Wert des Hauses unverhältnis- 
her ist als der Wert der zum Haus gehörigen Grundstücke. 
:s meist in Orten der Fall, wo früher bei den geschlossenen 
rößere Häuser für die Aufnahme eines zahlreicheren Haus- 
cderlich waren, während die dann eingeführte Sitte der Natural- 
: cht so recht diese großen Gebäulichkeiten verwerten konnte. 
Statistik der Kauf- und Strichschillings- und der Hinaus- 
ypotheken, ausgeschieden auf die einzelnen Besitzgrnppen, ist 
den kleinen Bezirk des Grabfeldes mit fast unüberwindlichen 
leiten verknüpft; ihr Resultat würde zudem mit der aufge- 
Mühe in gar keinem Verhältnis stehen, nachdem der Inhalt 
thekenbücher nicht in allen Fällen mit der tatsächlichen Ver- 
übereinstimmt. Wir müssen uns daher mit dem vorhandenen 
rt Material begnügen. Es wurden in Bayern zwei Versuche 
)ie Jmmobiliarschulden der Landwirtschaft statistisch zu erfassen.
	        
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