Full text : Der russisch-japanische Krieg und die japanische Volkswirtschaft

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Heute  hat  diese  uukontrollierbare  Tätigkeit  völlig  aufgehört,  uneinlösbares
  Papiergeld  gibt  es  in  Japan  nicht  mehr,  sondern  es  ist  vollständig ­
  eingezogen.  Des  weiteren  hat  man  selbst,  vor  dem  für  Japan
höchst  bedeutungsvollen  und  schwierigen  Schritte  nicht  zurückgescheut,
die  Goldwährung  einzuführen,  obwohl  hierdurch  das  Land  ursprünglich ­
  Gefahr  lief,  unter  all  den  Silberwährnngsländern  Ostasiens  in
eine  isolierte  Stellung  zu  geraten.  Bereits  seit  dem  Jahre  1897  gilt
jedoch  in  Japan  die  Goldwährung.  Das  einzige  Institut,  welches
heute  noch  das  Recht  der  Banknotenausgabe  besitzt,  ist  die  Bank  von
Japan;  die  von  derselben  ausgegebenen  Noten  müssen  jedoch  jederzeit
durch  einen  gleich  hohen  Betrag  an  Gold  und  Silber  in  gemünzten!
oder  ungemünztem  Zustande  gedeckt  sein.  Ferner  ist  diese  Bank  befugt, ­
  bis  zum  Betrage  von  120  Millionen  Jen  Banknoten  auszugeben^
die  durch  Staatsschuldscheine,  Schatzscheine,  sowie  durch  andere  absolut
sichere  Wertpapiere  garantiert  sein  müssen.  Sollte  jedoch  aus  irgend
welchen  Gründen  die  Bank  von  Japan  zu  einer  Mehrausgabe  von
Banknoten  gezwungen  sein,  so  ist  für  die,  den  bestiminten  Betrag  überschreitende ­
  Summe  eine  Steuer  von  niindestens  5°/ 0  an  die  Staatskasse
zu  entrichten  (auch  durch  die  sicheren  Wertpapiere  garantiert).  Neben
dieser  modernen  Entwicklung  des  Bankwesens  und  des  Geldverkehrs  ist
dann  noch  als  besonderer  Moment  die  Ausdehnung  der  Abrechnungsstellen ­
  —  Clearinghäuser  —  hervorzuheben.  Die  amtliche  Statistik
bringt  über  den  japanischen  Geldverkehr  die  folgenden  Daten  —  in
Millionen  Jen.
            
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