Full text : Der russisch-japanische Krieg und die japanische Volkswirtschaft

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nahmen  noch  erschlossen  werden.  Die  Regierung  berief  daher  den  japanischen ­
  Reichstag  zum  30.  November  1904  und  legte  demselben  den
Normaletat  für  das  Jahr  1905/06  ini  Voranschläge  sowie  den  außerordentlichen ­
  Kriegsctat  für  das  Jahr  1905  zur  Genehmigung  vor..
Der  Voranschlag  zum  Normaletat  des  Jahres  1905/06  sieht  an  Ausgaben ­
  280  Millionen  Jen  und  an  Einnahmen  304  Millionen  Jen
vor;  es  ergibt  das  betreffende  Etatsjahr  rechnungsmäßig  also  einen
Überschuß  von  24  Millionen  Jen,  der  durch  weitere  Ersparnisse  noch
in  die  Höhe  zu  bringen  war.  Die  Regierung  entschloß  sich  daher  zun
Vornahme  verschiedener  Einschränkungen,  um  aus  diese  Weise  allein
aus  dem  Normaletat  einen  Überschuß  von  123  Millionen  Jen  zu  erzielen; ­
  ferner  wurden  für  die  Kriegskosten  noch  8  Millionen  Jen  aus
Spezialfonds  überwiesen.  Alle  diese  Einnahmen  genügten  jedoch  bei
weitem  nicht,  um  das  Kriegsbedürfnis  zu  decken,  daher  mußte  man
nochmals  zur  Steucrerhöhung  und  zur  Aufnahme  von  Anleihen  schreiten.
Zu  diesem  Zwecke  hatte  die  Regierung  einen  neuen  Finanzplan
ausgearbeitet,  in  welchem  eine  Erhöhung  der  Erträgnisse  aus  folgendeit
Steuerquelleit  vorgesehen  war.  Es  sollten  mehr  erbringen:  die  Grundsteuer, ­
  Einkommensteuer,  Gewerbesteuer;  die  Steuer  auf  alkoholische
Getränke,  auf  Zucker  und  Arzeneien;  die  Bergwerks-,  Register-  und
Börsensteuer,  solvie  die  Zölle.  Weitere  Einnahmen  wollte  man  erbieten
durch  die  Einführung  der  folgenden  neuen  Stenern:  Gewebesteuer,  Verkehrssteuer, ­
  Erbschaftssteuer  und  dtirch  das  Salzmotiopol.  Dieser  Mehrbetrag ­
  wurde  zu  insgesamt  82  Millionen  Den  veranschlagt.  Bei  der
parlamentarischen  Besprechung  dieses  Voranschlages  im  Reichstag  wurden
diese  Einnahmen  jedoch  auf  74  Millionen  Den  reduziert.  Zur  Deckung,
der  weiter  erforderlichen  finanziellen  Anfweitdungeit  in  Höhe  von  566
Millionen  Jen  war  in  dem  Finanzplan  auf  den  Weg  der  Anleihen
verwiesen.  Der  Reichstag  erhöhte  den  Anleihenvoranschlag  noch  um  weitere
5  Millionen  Tjen  und  setzte  die  Ausgaben  des  Normaletats  um  1,5
Millionen  Den  durch  fernere  Ersparnisse  herab,  die  somit  ebenfalls  für
die  Bedürfnisse  des  Krieges  frei  wurden.  Infolge  dieser  Veränderungen
gewaitn  der  schließlich  vom  japanischen  Reichstage  genehmigte  Voranschlag ­
  das  folgende  Aussehen,  in  Tausend  Jen.
Normaletat:
Einnahme»  304333.9
Ausgaben  210  524.4
Überschuß  93809.5
Hierzu  an  nicht  erforderlich  gewesenen
Ausgaben  im  Etat  der  Marine  und  des  Militärs  31149.7
Der  Gesamtüberschuß  betrug  also

124.959.3
            
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