fullscreen: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Nominalkapital und einbezahltes Kapital für die Untergruppen pro 1911. 
(in 1000 Franken) 
Gruppe I 
bis 
Fr. S00.000 
Gruppe II 
Fr. 
500,001 bis 
1,000,000 
Gruppe III 
Fr. 
1,000,001 bis 
5,000,000 
Gruppe IV 
über 
Fr. 5,000,000 
Nominalkapital 
7,685 
20,230 
102,683 
104,500 
Einbezahltes Kapital .... 
7,385 
20,230 
94,695 
79,000 
Nicht einbezahltes Kapital . 
300 
— 
7,988 
25,500 
in % des Nominalkapitals . 
3,9% 
— 
7,7% 
24,3% 
Der verhältnismässig grosse Prozentsatz des nicht einbezahlten Aktien 
kapitals der Gesamtgruppe findet seine Erklärung durch die zweite Zu 
sammenstellung, wo die Zahlen für 1911 für die einzelnen Untergruppeh 
ersichtlich sind. Für Gruppen I und II können wir von einem voll ein 
bezahlten Aktienkapital reden; denn die Differenz von 300,000 Fr. in der 
ersten Gruppe erklärt sich daraus, dass bei drei Instituten die beschlossene 
Erhöhung auf den Bilanztag nicht perfekt war. Bei Gruppe III verteilen 
sich die nicht einbezahlten 7,988 Millionen Franken auf vier Institute, 
von denen zwei, als Genossenschaft organisierte, nur einen kleinen Teil der 
Anteilsummen einfordern. Bedeutender ist der Betrag und Prozentsatz 
des nicht einbezahlten Kapitals für die Gruppe der grössten Banken. Dies 
deswegen, weil drei Banken auf 31. Dezember 1911 nur die Hälfte ihres 
Aktienkapitals einberufen haben, nämlich die Banque de Depots et de 
Credit, Genf, die Societe Suisse de Banque et de Depots, Lausanne und die 
Bank in Luzern (jetzt mit der Schweizerischen Kreditanstalt fusioniert). 
Ein Vergleich der Reserven ,zum Nominalkapital zeigt, dass wir für 
die Gesamtgruppe (Tabelle I) ein ziemlich konstantes Verhältnis von ca. 
% haben (1906: 24,8%; 1911: 23,9%). 
Im allgemeinen sind die Reserven nicht besonders angelegt; sie sind 
rechnungsmässige Fonds, die als ein Teil des Geschäftskapitals ohne Zins 
vergütung mit zum Geschäftsbetrieb verwendet werden. Nur bei ganz 
wenigen Instituten haben wir analog der Regelung bei der Schweizerischen 
Volksbank eine besondere Anlage der Reserven in Wertschriften vorge 
schrieben. So bestimmen die Statuten der Bank in Langnau: „Der Kapital- 
bestand dieses Fonds ist in soliden Wertschriften anzulegen. Die Zinsen 
hievon fallen in die laufende Rechnung.“ Die Statuten der Union Vaudoise 
du Credit sagen diesbezüglich: „Ce fonds est constitue par des titres de 
tout repos, facilement realisables. Toutefois le Conseil general peut decider, 
que le bätiment du siege central de l’association est applique pour un certain 
chiffre ä la Constitution de cette reserve.“ Noch weiter geht die Caisse 
populaire d’Epargne et de Credit, Lausanne, deren Statuten über den 
Reservefonds bestimmen: „II doit etre represente par des titres de tout 
repos, lesquels seront deposes ä la Banque cantonale Vaudoise.“
	        
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