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gelegt werden, während sich die Arbeitskammern und Gewerkschaften
zu einer neuen kräftigeren Agitation vorbereiten.
Das Gesetz über Schiedsgerichte in den Streitigkeiten zwischen
Kapital und Arbeit hatte sich aus mehreren Gründen als durchaus
mangelhaft erwiesen und zwar wegen:
1. der geringen Zahl, der ungleichen Verteilung und Tätigkeit
der Kollegien. Nach der Statistik bestanden im Jahre 1901,
8 Jahre nach der Veröffentlichung des Gesetzes, nur in 27 von
den 69 italienischen Provinzen Schiedsgerichte, ihre Zahl überstieg
nicht einhundert, von der die Hälfte nichts tat. So gab es
im Jahre 1900:
in Oberitalien 22 Schiedsgerichte und 18 Jurys
in Mittelitalien 10 „ „ 6 „
in Sizilien.4 „ „1 Jury,
und gar keine in Unteritalien und Sardinien.
2. der bureaukratischen Weitschweifigkeit, mit der von der
Regierung, den Handelskammern, den Gemeinderäten und den
gesetzlich anerkannten Arbeitervereinen dem Verlangen nach Einrichtung
von Schiedsgerichten entsprochen wurde.
3. der Teilnahmslosigkeit der beteiligten Klassen, der kleinen
Zahl der Wähler, die die Eintragung in die Listen verlangten
und, was noch schwerer ins Gewicht fällt, des absichtlichen gemeinschaftlichen
Fehlens aller Arbeitgeber an den Wahlurnen.
Auf allen ihren Kongressen verfehlten die Arbeitskammern
und Gewerkschaften nicht, diese Mängel hervorzuheben und Heilmittel
dafür vorzuschlagen, die dann vom Abg. Cabrini in einen
Gesetzentwurf gebracht wurden, den man so zusammenfassen kann:
1. Es wird die zwangsweise Einrichtung der Kollegien statt der fakultativen
da bestimmt, wo gewisse Bedingungen zutreffen. — Über diesen Punkt
hatte die Enquete des Arbeitsamtes ein Plebiszit mit günstigem Ausfall zur
Folge. Aber die Schwierigkeit liegt darin, die geforderten Bedingungen festzustellen
und darüber gibt die Enquete keine Auskunft.
2. In den Provinzen, wo ein genügender industrieller Aufschwung
fehlt, um technisch getrennte Kollegien zu gründen, wird statt dessen ein
einziges, gemischtes Kollegium von allgemeiner Kompetenz eingesetzt.
3. Das Fehlen bei der Wahl wird bestraft, indem die Wahl der