Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Einschränkungen  gebietet.  Auf  Grund  des  §  105  e  GO.  haben
fast  alle  Ortschaften  auch  am  ersten  Tage  des  Weihnachts-,  Oster-Pfingstfestes
  die  Offenhaltung  der  Läden  während  einiger  Stunden
gestattet.
Wir  haben  uns  aus  80  deutschen  Städten,  in  denen  unser
Verband  Mitglieder  hat  oder  zu  denen  er  sonstige  Beziehungen
besitzt,  Berichte  über  die  polizeilich  oder  ortsstatutarisch  erlaubte
Beschäftigungszeit  an  Sonntagen  kommen  lassen,  die  wir  im
nachfolgenden  wiedergeben,  um  das  bunte  Bild  zu  zeigen,  das
uns  Deutschland  in  dieser  Hinsicht  bietet  (s.  Tab.  S.  14—17).
64  Städte  haben  eine  durch  die  Gottesdienststunden  unterbrochene ­
  Arbeitszeit,  8  eine  solche  noch  nach  2  Uhr,  davon  eine
nach  4  Uhr.
Da  es  aber  nicht  nur  darauf  ankommt,  welche  Beschäftigungszeit
polizeilich  zugelassen  ist,  sondern  auch  inwieweit  von  der  Befugnis
der  Gemeinden,  die  Arbeitszeit  zu  kürzen,  Gebrauch  gemacht  wird,
so  haben  wir  auch  hierüber  eine  Umfrage  veranstaltet,  für  die
Ergebnisse  aus  77  Ortschaften  vorliegen.  Danach  find  im  allgemeinen ­
  die  Sonntagsruheverhältnisse  im  Süden  Deutschlands
am  günstigsten,  von  Norddeutschland  hat  der  Westen  befriedigendere
Zustünde  aufzuweisen  als  der  Osten;  nach  der  Art  der  Geschäfte
betrachtet,  ist  die  Sonntagsarbeit  in  den  Kontoren  der  Großhandlungen ­
  weit  seltener  als  in  den  offenen  Verkaufsgeschäften.
Je  kleiner  die  Stadt,  desto  üblicher  ist  die  Sonntagsarbeit.  Von
1656  Mitgliedern  unseres  Verbandes,  die  wir  in  Berlin  und
Charlottenburg  befragten,  hatten  nur  299  regelmäßig  volle
Sonntagsarbeit  zu  verrichten,  205  nur  2—3  Stunden  oder
jeden  2.  Sonntag,  der  Rest  erfreute  sich  völliger  Sonntagsruhe.
Unter  den  299  Gehilfinnen,  die  Sonntags  die  volle  Stundenzahl
beschäftigt  waren,  befanden  sich  259,  unter  denen,  die  nicht  voll
beschäftigt  waren,  89  Verkäuferinnen,  während  223  Verkäuferinnen
jeden  Sonntag  frei  hatten.  Doch  ist  dieses  Bild  im  Verhältnis
zur  Wirklichkeit  zu  günstig.  Der  Organisation  gehören  selbstverständlich ­
  vor  allem  solche  Angestellte  an,  die  unter  den
günstigsten  Bedingungen  arbeiten.  In  Berlin  öffnen  die  größten
            
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