Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Arbeiter  aber  hat  —  wenn  man  die  Bankgeschäfte  in  einzelnen
Orten  ausnimmt  —  gerade  am  Sonnabend  eine  besonders  reiche
Arbeitslast  zu  bewältigen  und  muß  doch  noch  am  Sonntag  arbeitsbereit ­
  sein.
Zu  den  sittlichen  und  geistigen  Nöten  kommt  die  gesundheitliche ­
  Gesährdung.  Die  andauernd  intensive  Arbeit,  die  nicht  durch
einen  vollen  Ruhetag  unterbrochen  wird,  greift  das  Nervensystem
an.  Tatsächlich  sind  Nervenkrankheiten  bei  den  Handlungsgehilfen
recht  häufig.  Auch  andere  Erkrankungen  schwerer  Art,  ganz  besonders ­
  Augen-  und  Lungenleideu,  beginnen  die  Handlungsgehilfen
in  hohem  Maße  heimzusuchen.
Ist  die  Sonntagsarbeit  entbehrlich?  Würden  durch  ihre  Beseitigung ­
  irgendwelche  berechtigten  Interessen  geschädigt  werden?
Das  ist  der  Kernpunkt  der  Frage.
Als  die  Beschränkung  der  Sonntagsarbeit  auf  5  Stunden
eingeführt  wurde,  da  hallte  die  gesamte  Presse,  soweit  sie  übereifrig ­
  die  Interessen  der  selbständigen  Kaufleute  wahrnehmen  zu
müssen  glaubte,  von  Prophezeiungen  über  den  Untergang  unseres
Handels  wieder.  Diese  Prophezeiungen  haben  sich  als  leere
Phrasen  erwiesen.  Wenn  man  heute  die  Geschäftsinhaber  fragen
würde,  ob  sie  den  früheren  Zustand  wieder  eingeführt  haben
wollen,  mit  verschwindenden  Ausnahmen  würden  alle  mit  „nein"
antworten.
Unser  Verband  hat  im  Jahre  1903  eine  Umfrage  unter
Berliner  Geschäftsinhabern  gehalten,  um  ihre  Meinung  über  die
Sonntagsruhe  zu  hören.  Das  Ergebnis  war  folgendes:  Von
299  Engrosgeschäften,  die  antworteten,  haben  sich  nur  2  gegen
jede  weitere  Einschränkung  der  Sonntagsarbeit  erklärt,  26  glaubten
mit  einer  Arbeitszeit  bis  um  10  Uhr  auskommen  zu  können,  die
übrigen  waren  für  völlige  Sonntagsruhe.  Von  651  antwortenden ­
  Detailgeschäften  (die  Lebensmittel-  und  Zigarrenbranche,  zu
der  wir  wenig  Beziehungen  haben,  kam  dabei  nicht  in  Betracht)
sprachen  sich  73  gegen  jede  Einschränkung  aus,  236  für  Schluß
um  10  Uhr  früh,  der  Rest  für  volle  Sonntagsruhe.
Das  Gesetz  läßt  bekanntlich  an  den  vier  Sonntagen  vor  Weih ­
            
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