Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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nachten  eine  Arbeitszeit  bis  zu  10  Stunden  zu.  Es  hat  sich
herausgestellt,  daß  dies  überflüssig  ist,  daß  ein  Bedürfnis  hierfür
keineswegs  vorliegt.  Und  so  ist  in  vielen  Städten  nur  an  den
beiden  letzten  oder  gar  nur  am  allerletzten  Sonntag  vor  Weihnachten ­
  die  volle  Ausnutzung  gestattet.  Überall  hat  sich  diese
Einschränkung  bewährt,  obwohl  man  vor  13  Jahren  noch  nicht
an  die  Möglichkeit  glaubte,  eine  solche  Verkürzung  durchsetzen  zu
können.
Der  „Konfektionär",  gewiß  ein  Blatt,  das  die  Interessen  der
Prinzipale  mit  besonderem  Nachdruck  vertritt,  erklärte  mit  Bezug
auf  die  Erörterungen  über  erweiterte  Sonntagsruhe  im  Berliner
Magistrat  (Nr.  vom  3.  September  1903):  „Das  kaufende  Publikum ­
  macht  schon  jetzt  seine  Einkäufe  nur  in  seltenen  Fällen  am
Sonntag  und  wird  sich  an  den  völligen  Sonntagsschluß  auch  gewöhnen. ­
  ...  Die  Engrosgeschäfte  sollten  überhaupt  nicht,  wenn
nicht  Hochsaison  ist  oder  nicht  besondere  Umstände  vorliegen,  am
Sonntag  öffnen."  Am  14.  Mai  1903  hatte  dasselbe  Blatt  bereits
geschrieben:  „Es  ist  zu  hoffen,  daß  die  Anregung  der  Gewerbedeputation ­
  auf  fruchtbaren  Boden  fällt  und  die  Einführung  der
Sonntagsruhe  auch  wirklich  Tatsache  wird.  Man  kann  wohl
sagen,  daß  die  Sonntagsarbeit  in  mindestens  neun  Zehnteln  aller
in  Betracht  kommenden  Geschäfte  völlig  entbehrlich  ist  und  in  dem
anderen  Zehntel  zum  allergrößten  Teil  entbehrlich.  Gearbeitet
wird  an  den  Sonntagen  in  der  Mehrzahl  der  Geschäfte  doch  nicht."
Ebenso  schrieb  der  „Manufakturist",  ein  Prinzipalsblatt,  1900:
„Die  Inhaber  von  Ladengeschäften  aller  Geschäftszweige  in  Cleve
hatten  zur  Besprechung  über  zweckentsprechende  Verlegung  der  vom
Gesetz  freigegebenen  Sonntage  eine  Versammlung  anberaumt.
Einstimmig  war  das  Urteil,  daß  das  anfänglich  so  mißtrauisch
aufgenommene  Gesetz  über  die  Sonntagsruhe  höchst  segensreich
gewirkt  habe.  Von  verschiedenen  Seiten  wurde  auch  der  Wunsch
nach  einer  strengeren  Handhabung  der  Sonntagsruhe  laut."
Bezeichnend  ist  folgender  Vorgang:  Die  Gewerbedeputation
des  Berliner  Magistrats  bat  die  Handelskammer  und  die  Ältesten
der  Kaufmannschaft  um  ein  Gutachten  über  die  Sonntagsruhe.
            
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