Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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liegt heute die Möglichkeit wie die Notwendigkeit 
voller Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vor. 
Für diese unsere Überzeugung geben wir die folgende Be 
gründung. 
Begründung. 
I. Die Notwendigkeit völliger Sonntagsruhe. 
Schon vor Erlaß des Gesetzes betr. die Sonntagsruhe bestand 
in weiten Kreisen der Angehörigen des Handels der Wunsch nach 
Einführung völliger Sonntagsruhe. Die amtlichen Erhebungen 
vom Jahre 1885 stellten fest, daß gerade im Handel die Zahl 
der Anhänger eines völlig arbeitsfreien Sonntags außerordentlich 
groß war, und zwar ist hervorzuheben, daß nicht nur die An 
gestellten, sondern auch die Prinzipale zu einem großen (41 °/ 0 ) 
Prozentsatz sich für die völlige Sonntagsruhe erklärten. 
Im Kleinhandel, wo sich kurz nach Erlaß des Gesetzes (und 
bis auf diesen Tag) die heftigsten Gegner der Sonntagsruhe be 
fanden, sprachen sich 51,8 % aller Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
für völlige Sonntagsruhe aus. 
Das Bedürfnis, nach sechs Werktagen anstrengendster Arbeit 
einen Ruhetag zu haben, wurde übereinstimmend von Prinzipalen 
und Angestellten betont, und ebenso wurde schon damals hervor 
gehoben, daß durch Einführung der völligen Sonntagsruhe keine 
Verringerung in den Einnahmen der Geschäftsinhaber — im höchsten 
Falle nur hier und da eine unwesentliche Verschiebung — ein 
treten würde. 
Seit diesen Erhebungen über die Notwendigkeit und Mög 
lichkeit der Sonntagsruhe sind 20 Jahre verflossen. Sie haben 
die Gründe verstärkt und vermehrt, die für völlige Sonntagsruhe 
sprechen, und die Gegengründe widerlegt. 
Innerhalb der zwei Jahrzehnte sind die Nachteile der Sonntags 
arbeit in höherem Maße noch als damals zutage getreten. Der 
gesteigerte Betrieb des modernen Handels kann sich nicht voll 
ziehen, ohne daß die geistigen und körperlichen Kräfte der Prin 
zipale und der Handelsangestellten aufs äußerste angestrengt werden.
	        
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