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Verband Deutscher Handlungsgehülfen zu Leipzig.
Gelegentlich der Beratungen, die im Jahre 1899 in der
16. Reichstagskommission über Abänderung der Gewerbeordnung
stattfanden, wurde von einem Kommissionsmitglied ein Antrag
auf Abänderung des § 105 b gestellt, um eine
Erweiterung der Sonntagsruhe
herbeizuführen.
Damals erklärte der Vertreter der Regierung nach dem
Kommissionsbericht (Drucks, des Reichstags Nr. 393, 1898/99):
Bevor an Änderungen und Erweiterungen der Sonntagsruhe-Bestimmungen
herangetreten werden könne, feien umfangreiche
Erhebungen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit
der angeregten Änderungen erforderlich. Auch sei es durchaus
nicht angängig, die Änderungen von Punkt zu Punkt vorzunehmen,
je nachdem hier und da Klagen und Wünsche mehr oder
weniger lebhaft vorgebracht würden, sondern es müsse dann das
gesamte Gebiet der Sonntagsruhe-Bestimmungen einheitlich auf
seine Revisionsbedürftigkeit nachgeprüft werden.
Der Kommissionsbericht enthält dann weiter die Stelle:
Im Anschluß an diese Ausführungen gab der Vertreter der
verbündeten Regierungen die Zusicherung, daß Erhebungen über
die Revisionsbedürftigkeit der Sonntagsruhe-Bestimmungen in
die Wege geleitet werden sollten, nach deren Abschluß dem Reichstage
ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen würde.
Bei der Beratung des Etats des Reichsamts des Innern
hat nun neuerdings Staatssekretär Graf v. Posadowsky die Erklärung
abgegeben, daß im Reichsamt des Innern Vorarbeiten
für eine neue Regelung der Sonntagsruhe im Werke feien und
das Resultat derselben im Laufe der nächsten Tagung dem Reichstage
vorgelegt werden sollte.
Nach den von unserem Verbände gemachten Erfahrungen