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liegt heute die Möglichkeit wie die Notwendigkeit
voller Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vor.
Für diese unsere Überzeugung geben wir die folgende Begründung.
Begründung.
I. Die Notwendigkeit völliger Sonntagsruhe.
Schon vor Erlaß des Gesetzes betr. die Sonntagsruhe bestand
in weiten Kreisen der Angehörigen des Handels der Wunsch nach
Einführung völliger Sonntagsruhe. Die amtlichen Erhebungen
vom Jahre 1885 stellten fest, daß gerade im Handel die Zahl
der Anhänger eines völlig arbeitsfreien Sonntags außerordentlich
groß war, und zwar ist hervorzuheben, daß nicht nur die Angestellten,
sondern auch die Prinzipale zu einem großen (41 °/ 0 )
Prozentsatz sich für die völlige Sonntagsruhe erklärten.
Im Kleinhandel, wo sich kurz nach Erlaß des Gesetzes (und
bis auf diesen Tag) die heftigsten Gegner der Sonntagsruhe befanden,
sprachen sich 51,8 % aller Arbeitgeber und Arbeitnehmer
für völlige Sonntagsruhe aus.
Das Bedürfnis, nach sechs Werktagen anstrengendster Arbeit
einen Ruhetag zu haben, wurde übereinstimmend von Prinzipalen
und Angestellten betont, und ebenso wurde schon damals hervorgehoben,
daß durch Einführung der völligen Sonntagsruhe keine
Verringerung in den Einnahmen der Geschäftsinhaber — im höchsten
Falle nur hier und da eine unwesentliche Verschiebung — eintreten
würde.
Seit diesen Erhebungen über die Notwendigkeit und Möglichkeit
der Sonntagsruhe sind 20 Jahre verflossen. Sie haben
die Gründe verstärkt und vermehrt, die für völlige Sonntagsruhe
sprechen, und die Gegengründe widerlegt.
Innerhalb der zwei Jahrzehnte sind die Nachteile der Sonntagsarbeit
in höherem Maße noch als damals zutage getreten. Der
gesteigerte Betrieb des modernen Handels kann sich nicht vollziehen,
ohne daß die geistigen und körperlichen Kräfte der Prinzipale
und der Handelsangestellten aufs äußerste angestrengt werden.