Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

30

520

liegt  heute  die  Möglichkeit  wie  die  Notwendigkeit
voller  Sonntagsruhe  im  Handelsgewerbe  vor.
Für  diese  unsere  Überzeugung  geben  wir  die  folgende  Begründung. ­

Begründung.
I.  Die  Notwendigkeit  völliger  Sonntagsruhe.
Schon  vor  Erlaß  des  Gesetzes  betr.  die  Sonntagsruhe  bestand
in  weiten  Kreisen  der  Angehörigen  des  Handels  der  Wunsch  nach
Einführung  völliger  Sonntagsruhe.  Die  amtlichen  Erhebungen
vom  Jahre  1885  stellten  fest,  daß  gerade  im  Handel  die  Zahl
der  Anhänger  eines  völlig  arbeitsfreien  Sonntags  außerordentlich
groß  war,  und  zwar  ist  hervorzuheben,  daß  nicht  nur  die  Angestellten, ­
  sondern  auch  die  Prinzipale  zu  einem  großen  (41  °/ 0 )
Prozentsatz  sich  für  die  völlige  Sonntagsruhe  erklärten.
Im  Kleinhandel,  wo  sich  kurz  nach  Erlaß  des  Gesetzes  (und
bis  auf  diesen  Tag)  die  heftigsten  Gegner  der  Sonntagsruhe  befanden, ­
  sprachen  sich  51,8  %  aller  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
für  völlige  Sonntagsruhe  aus.
Das  Bedürfnis,  nach  sechs  Werktagen  anstrengendster  Arbeit
einen  Ruhetag  zu  haben,  wurde  übereinstimmend  von  Prinzipalen
und  Angestellten  betont,  und  ebenso  wurde  schon  damals  hervorgehoben, ­
  daß  durch  Einführung  der  völligen  Sonntagsruhe  keine
Verringerung  in  den  Einnahmen  der  Geschäftsinhaber  —  im  höchsten
Falle  nur  hier  und  da  eine  unwesentliche  Verschiebung  —  eintreten ­
  würde.
Seit  diesen  Erhebungen  über  die  Notwendigkeit  und  Möglichkeit ­
  der  Sonntagsruhe  sind  20  Jahre  verflossen.  Sie  haben
die  Gründe  verstärkt  und  vermehrt,  die  für  völlige  Sonntagsruhe
sprechen,  und  die  Gegengründe  widerlegt.
Innerhalb  der  zwei  Jahrzehnte  sind  die  Nachteile  der  Sonntagsarbeit ­
  in  höherem  Maße  noch  als  damals  zutage  getreten.  Der
gesteigerte  Betrieb  des  modernen  Handels  kann  sich  nicht  vollziehen, ­
  ohne  daß  die  geistigen  und  körperlichen  Kräfte  der  Prinzipale ­
  und  der  Handelsangestellten  aufs  äußerste  angestrengt  werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.