Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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für  Läden  für  Kontore
3  Bezirke,  3b  Bezirke,
7  einzelne  Mitglieder,  44  einzelne  Mitglieder,
zns.  10  Auskunftsstellen.  zus.  79  Auskunftsstellen.
Aus  den  Begründungen,  die  für  die  Kontorverhältnisse  sehr  umfassend ­
  sind,  seien  angeführt:
Aus  einer  mittleren  Rheinstadt:
„Die  Sonntagsruhe  ist  gut  durchführbar.  Geschäfte,  die  schon
jetzt  eine  völlige  Sonntagsruhe  gewähren,  haben  dies  häufig  aus
ihren  Briefköpfen  vermerkt."
Aus  einer  schlesischen  Stadt:
„Das  Arbeiten  an  den  Sonn-  und  Festtagen  halten  wir  in  den
Kontoren  der  Engros-  und  Fabrikgeschäfte,  Banken  usw.  für  vollständig
überflüssig.  Wir  haben  die  Wahrnehmung  gemacht,  daß  in  Engrosgeschäften, ­
  ivie  auch  in  Fabriken  an  jedem  Sonntag  das  ganze  Personal ­
  zur  Stelle  sein  muß,  während  an  ein  wirkliches  Arbeiten  nicht
zu  denken  ist.  Die  Sonntagsarbeit  ist  nur  ein  alter  Zopf  und
kann  ganz  entschieden  ohne  jede  Schädigung  in  den  Kontoren  verboten
werden."
Ein  Bericht  aus  einer  westfälischen  Stadt:
„In  der  Hälfte  der  Fälle,  wo  Sonntags  die  Angestellten  erscheinen ­
  müssen,  geschieht  dieS  aus  alter  Gewohnheit.  In  einer  Reihe
mir  bekannter  Fälle  wird  allerdings  stramm  gearbeitet.  Daß  diese
Arbeit  —  eventuell  durch  Einstellung  weiterer  Arbeitskräfte  —  ebensogut ­
  an  den  Werktagen  geschehen  könnte,  ist  für  mich  klar,  und  ich  halte
ein  unbedingtes  Verbot  der  Sonntagsarbeit  für  notwendig."
Die  Frage  III  lautete:
„Bei  beschränkter  Sonntagsruhe  sollen  festgelegt  werden:
a)  welche  Arbeitsstunden,
b)  welche  Ausnahmen  in  Bezug  auf  Branchen?"
und  fand  folgende  Beantwortungen:
I.  Läden.
Für  ungeteilte  Arbeitszeit  treten  94  Auskunftgeber  ein  und  zwar  entscheiden ­
  sich

10  für  die  Stunden  von

6-7,  7-8  und  7—9  Uhr,

12  „  „  „

„

7-10  und  7-12  Uhr,

17  „  „  „

„

8-9  und  8-10  Uhr,

6  ft  ft  tt

„

8-12,  9-12  und  8—1  Uhr,

6  „  „  „

„

10-12  und  10  V»—1  Uhr,

35  „  „  ,,

„

11-1  Uhr,

8  „  „  „

„

11-12  V-,  H-2,  11 1 j 2 —2  Uhr.
            
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