Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

82

572

Geist  der  Angestellten  eine  Erholung  zu  ermöglichen,  so  ist  sie
für  den  Ladenangestellten  eine  ebenso  wichtige,  wenn  nicht  dringendere ­
  Notwendigkeit  wie  für  die  Kontoristen.  Die  Angestellten  im
Kleinhandel  resp.  in  offenen  Verkaufsstellen  haben  eine  weit
längere,  tägliche  Arbeitszeit,  die  ganze  Art  ihrer  Arbeit,  in
häufig  staubigen,  zugigen,  in  der  kalten  Jahreszeit  ungeheizten
Lokalen,  erheischt  für  die  Angestellten  in  offenen  Verkaufsstellen
einen  vollen  Ruhetag  in  jeder  Woche  mindestens  ebenso  dringend,
wie  für  die  Angestellten  im  Kontor.  Der  Zentralverband  der
Handlungsgehilfen  und  Gehilfinnen  Deutschlands  fordert  deshalb
für  alle  Kategorien  der  Handlungsgehilfen  völlige  36stündige
Sonntagsruhe.
Die  gegen  die  Durchführbarkeit  der  völligen  Sonntagsruhe
im  Handelsgewerbe  geltend  gemachten  Bedenken  sind  durchaus
hinfällig.  Für  den  Großhandel  spielen  dabei  die  etwa  eintreffenden ­
  Telegramme,  die  Posteingänge,  sowie  die  Erledigung
dringender  Bestellungen  und  die  Erteilung  von  Dispositionen  eine
große  Rolle.  Nun  ist  das  Eingehen  dringender  Bestellungen
und  dergleichen  an  Sonntagen  doch  immer  nur  Zufall,  dessentwegen ­
  den  Handlungsgehilfen  der  freie  Sonntag  nicht  vorenthalten
werden  darf.  Dann  können  Warensendungen  infolge  der  bestehenden ­
  Sonntagsruhe  im  Post-  und  Eisenbahndienstc  entweder
gar  nicht,  oder  nur  in  ganz  beschränktem  Umfange  expediert
werden,  so  daß  also  diese  Bestellungen  an  Sonntagen,  trotz  der
Sonntagsarbeit  in  den  Geschäften,  nicht  erledigt  werden  können
und  bis  zunl  nächsten  Wochentage  liegen  bleiben  müssen.  Dadurch
kann  aber  eine  Schädigung  des  Geschäftes  einzelner  nicht  eintreten.
Dafür  spricht  die  Tatsache,  daß  heute  bereits  ein  großer  Teil
der  Betriebe  im  Großhandel  völlige  Sonntagsruhe  eingeführt  hat.
Nach  den  Erhebungen  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik  über
die  Arbeitszeit  in  Kontoren  (September  1901)  fand  in  66,97°/,
der  befragten  13  673  Betriebe  eine  Arbeit  an  Sonntagen  nicht  statt.
Wenn  auch  dieser  eine  zahlenmäßige  Angabe  nicht  ganz  den  tatsächlichen ­
  Verhältnissen  entspricht,  so  läßt  sich  doch  daraus  entnehmen,
daß  die  Mehrzahl  der  Betriebe  im  Großhandel  heute  schon  ohne
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.