Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

80

570

Die  überwiegende  Mehrzahl  spricht  sich  für  Vormittagsarbeit  aus;
die  Zeit  vor  der  Kirche  (6—10  Uhr)  hat  mit  39  Stimmen  die  meisten
Anhänger;  demnächst  kommen  35  Stimmen  für  die  Zeit  von  11—1  Uhr.
Eine  Arbeitszeit  von  3  Stunden  kann  als  die  mittlere  Forderung  für
die  offenen  Geschäfte  angesehen  werden.  Verkaufsstunden  bis  2  und
3  Uhr  sind  nur  in  wenigen  Fällen  für  Lebensmittel  und  Zigarren  gewünscht
worden.
Für  geteilte  Arbeitszeit  fanden  sich  im  ganzen  nur  17  Stimmen,
wobei  die  Zeit  von  7—9  und  11—1  Uhr  vorwiegend  ist.
Für  die  Festlegung  der  sonntäglichen  Kontorstunden  sind  nur  einzelne
Wünsche  hervorgetreten,  so  daß  sich  hier  kein  Schluß  ziehen  läßt;  die
wenigen  Angaben  umfassen  gleichmäßig  die  Stunden  von  8—10  oder  10
bis  12  Uhr.
Bei  vorkommenden  Ausnahmen  hält  man  auch  für  Reedereien  eine
Arbeitszeit  von  1—2  Stunden  für  ausreichend.  Von  einer  Seite  (Hamburger ­
  Auskunftgeber)  wird  betont,  daß  es  sich  in  Reedereien  bei  gutem
Willen  der  leitenden  Angestellten  ermöglichen  lasse,  die  Segler  oder
Dampfer  am  Sonnabend  oder  Montag  zu  expedieren,  denn  auch  in  England ­
  sei  es  nicht  gestattet,  am  Sonntag  einen  Dampfer  zu  expedieren.
Die  Auskünfte  der  IV.  Frage:
„Welche  Bestimmungen  sind  durch  das  dortige  Ortsstatut  getroffen
a)  für  die  Dauer  der  Sonntagsruhe
b)  für  die  zulässigen  Ausnahmen?"
geben  ein  außerordentlich  buntes  Bild.
Da  finden  wir  Stunden  von  6—8  Uhr  morgens  und  von  6—8  Uhr
abends;  ja  an  den  Ausnahmesonntagen  sind  die  Läden  mehrfach  bis
9  Uhr  abends  geöffnet.  Von  den  Sonntagen  vor  Weihnachten  sind  in  der
Mehrzahl  4  ausgenommen.  Meistens  findet  der  Ladenschluß  erst  uni
2  Uhr  statt.
In  Beantwortung  der  letzten  Frage:
„Sind  Ihnen  Geschäfte  bekannt,  die  freiwillig  die  unbedingte  Sonntagsruhe ­
  eingeführt  haben?"
sind  von  76  Auskunftgebern
46  Ladengeschäfte  mit  2213  Angestellten,
147  Fabrik-  und  Handelskontore  mit  4276  „
genannt  worden,  die  unbedingte  Sonntagsruhe  eingeführt  haben.
Zu  beachten  ist  bei  diesen  Angaben,  daß  die  Auskunftgeber  meistens
nur  die  Firmen  bezeichneten,  bei  denen  sie  angestellt  oder  die  ihnen  unmittelbar ­
  bekannt  sind.
Aus  dem  bedeutendsten  Handelsplätze  Westpreußens  wird  in  den  Anfügungen ­
  bemerkt:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.