22
Berufszweig
Zahl der tägliche
n Arbeitsstunden in der Saison
8
8 V 2
9
9 7*
10
lOVa
11
1172
12
127 2
13 und
mehr
Total:
Handel . . .
—
—
2
4
13
26
17
19
22
19
41
163
Schneiderei .
—
—
—
4
49
13
1
—
—
—
—
67
Näherei . . .
—
—
5
1
15
4
1
4
—
1
—
31
Bureau . . .
9
2
8
3
—
1
2
—
1
—
—
26
Glätterei. . .
—
—
—
—
3
7
6
3
—
—
—
19
Modes ....
—
—
—
3
3
2
1
2
—-
2
1
14
j Diverse . . .
—
2
2
4
6
3
—
1
1
—
—
19
| Stadt
8
3
12
15
63
47
23
24
21
9
23
248
j Land
1
1
5
4
26
9
5
5
3
13
19
91
Total
9
4
17
19
89
56
28
29
24
22
42
339
Bevor wir auf die Gesamtzahlen zu sprechen kommen,
müssen wir noch einige Erläuterungen über die noch nicht be
handelten Gruppen: Näherei, Bureau, Glätterei und Modes beifügen.
Die Näherei zeigt laut vorstehender Darstellung gleichartige
Zustände wie die Schneiderei, mit Ausnahme eines krassen Falles,
wo der gesetzlich festgelegte Arbeitstag um volle zwei Stunden
länger dauert. Was die Bemerkungen in dieser Berufsgruppe
anbelangt, so haben wir nur eine Pelznäherin, die sich darüber
beklagt, dass hie und da Sonntagsarbeit verlangt wird.
Die Bureauangestellten, obwohl auch sie keinen Schutz
kennen, haben der Natur ihres Berufes entsprechend, grössten
teils den 8- und 9-Stundentag. Immerhin gibt es unter der kleinen
Zahl, die hier statistisch festgelegt ist, eine Stenotypistin mit
einem vollen 11-Stundentag.
Es ist nun kaum erstaunlich, wenn dieses Bureaufräulein
auf die Frage nach den Bildungsgelegenheiten antwortet: „Es
gibt deren hier in Zürich soviel man will, aber keine Zeit bleibt
mir zum Benützen.“
Unter den Berufen, welche in den Geltungsbereich des kanto
nalen Arbeiterinnenschutzgesetzes fallen, steht hinsichtlich Arbeits
zeit die Glätterei wahrlich nicht glänzend da. Von den 19 hier
gezählten Glätterinnen geniessen nur 3 eine Arbeitszeit von
10 Stunden und darunter. In allen andern Fällen wird das
Gesetz übertreten und zwar in nicht geringer Zahl um eine oder
anderthalb Stunden. Dagegen haben die Modistinnen, mit Aus