Contents: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Berufszweig 
Zahl der tägliche 
n Arbeitsstunden in der Saison 
8 
8 V 2 
9 
9 7* 
10 
lOVa 
11 
1172 
12 
127 2 
13 und 
mehr 
Total: 
Handel . . . 
— 
— 
2 
4 
13 
26 
17 
19 
22 
19 
41 
163 
Schneiderei . 
— 
— 
— 
4 
49 
13 
1 
— 
— 
— 
— 
67 
Näherei . . . 
— 
— 
5 
1 
15 
4 
1 
4 
— 
1 
— 
31 
Bureau . . . 
9 
2 
8 
3 
— 
1 
2 
— 
1 
— 
— 
26 
Glätterei. . . 
— 
— 
— 
— 
3 
7 
6 
3 
— 
— 
— 
19 
Modes .... 
— 
— 
— 
3 
3 
2 
1 
2 
—- 
2 
1 
14 
j Diverse . . . 
— 
2 
2 
4 
6 
3 
— 
1 
1 
— 
— 
19 
| Stadt 
8 
3 
12 
15 
63 
47 
23 
24 
21 
9 
23 
248 
j Land 
1 
1 
5 
4 
26 
9 
5 
5 
3 
13 
19 
91 
Total 
9 
4 
17 
19 
89 
56 
28 
29 
24 
22 
42 
339 
Bevor wir auf die Gesamtzahlen zu sprechen kommen, 
müssen wir noch einige Erläuterungen über die noch nicht be 
handelten Gruppen: Näherei, Bureau, Glätterei und Modes beifügen. 
Die Näherei zeigt laut vorstehender Darstellung gleichartige 
Zustände wie die Schneiderei, mit Ausnahme eines krassen Falles, 
wo der gesetzlich festgelegte Arbeitstag um volle zwei Stunden 
länger dauert. Was die Bemerkungen in dieser Berufsgruppe 
anbelangt, so haben wir nur eine Pelznäherin, die sich darüber 
beklagt, dass hie und da Sonntagsarbeit verlangt wird. 
Die Bureauangestellten, obwohl auch sie keinen Schutz 
kennen, haben der Natur ihres Berufes entsprechend, grössten 
teils den 8- und 9-Stundentag. Immerhin gibt es unter der kleinen 
Zahl, die hier statistisch festgelegt ist, eine Stenotypistin mit 
einem vollen 11-Stundentag. 
Es ist nun kaum erstaunlich, wenn dieses Bureaufräulein 
auf die Frage nach den Bildungsgelegenheiten antwortet: „Es 
gibt deren hier in Zürich soviel man will, aber keine Zeit bleibt 
mir zum Benützen.“ 
Unter den Berufen, welche in den Geltungsbereich des kanto 
nalen Arbeiterinnenschutzgesetzes fallen, steht hinsichtlich Arbeits 
zeit die Glätterei wahrlich nicht glänzend da. Von den 19 hier 
gezählten Glätterinnen geniessen nur 3 eine Arbeitszeit von 
10 Stunden und darunter. In allen andern Fällen wird das 
Gesetz übertreten und zwar in nicht geringer Zahl um eine oder 
anderthalb Stunden. Dagegen haben die Modistinnen, mit Aus
	        
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