Contents: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 45 
denken: es ist die erste Reihe jener Gruündungen freier Ver— 
eine, die, gegenüber den korporativ gebundenen Genossen— 
schaften des Mittelalters, eine so charakteristische Erscheinung 
des subjektivistischen Seelenlebens bilden. Sehr bald aber 
trat diesen Gesellschaften auch eine ausgedehnte landwirtschaft— 
liche Fachliteratur zur Seite und überschwemmte mit ihren Be—⸗ 
lehrungen namentlich die Wochenschriften, ja hat sich eine eigene 
periodische Literatur geschaffen. Da handelte es sich anfangs 
wesentlich nur um Technologie, Landbestellung, Gartenbau; bald 
aber blühten auch auf Gegenseitigkeit gegründete Einrichtungen 
und deren Diskussion empor: Brandassekuranzen, Versicherungen 
überhaupt: bis nicht wenige dieser Gesellschaften und Vereine 
unter Beitritt von Nichtfachleuten geradezu philanthropischen 
Tharakter annahmen. 
Inzwischen aber hatten sich auch schon Vereine sozialer 
Fürsorge überhaupt entwickelt, so besonders zur Beseitigung 
des Bettels und zur Beschäftigung und Erziehung der Armen: 
mehr als ein weites Gebiet hatte sich erschlossen, auf dem 
fozialer Altruismus und praktisch erfahrene Opferbereitschaft 
groß wurden: die Grundlagen aller Selbstverwaltung und 
durch die Selbstverwaltung hindurch aller wahrhaft staatlich— 
politischen Fähigkeiten und Rechte waren gelegt. 
In diesem Augenblicke mußten nun auch wirklich politische 
Bestrebungen beginnen. Dennoch ist für sie bezeichnend, daß 
sie im heutigen engeren Deutschland erst in den siebziger 
Jahren des 18. Jahrhunderts auftauchten, sich zunächst auf 
Popularisierungsbestrebungen vornehmlich der Moralphilosophie 
und der Wissenschaften überhaupt, diese praktisch gefaßt, er— 
streckten und fruher nur auf dem Boden alter deutscher poli— 
tischer Selbständigkeit, in der Schweiz, Fuß faßten. Hier war es 
die 1744 in Zürich gegründete „Wachsende Gesellschaft“, dann 
wohl auch die „Helvetische Gesellschaft', eine Gründung von 
Hirzel und Iselin, die Bahn brachen; charakteristisch trat ihr 
Wesen hervor in Iselins Schrift „Über die Gesetzgebung“ 
1758) und in von Zimmermanns Schrift „Vom Nationalstolz“, 
bon denen die letztere eine weite Verbreitung auch über die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.