Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

112

Tahan-  and  andere  Halva  .  .  .

100  kg

50*—

113

Kakao  und  Schokolade  mit  Zuckerzusatz,  in  Pulver  oder  in  Täfelchen  ....

n

100-—

114

Feine  Bäckerei  mit  Zucker-  und  Honigzusatz,  wie  spanisches  Brot,  Lebkuchen,
sogen,  „baclava“,  kleine  Dessertkuchen  und  anderes  ähnliches,  verzuckertes
Backwerk  ....

55

75'-115



Biskuit  aller  Art,  verzuckert  .  ...

55

50-—

Zu  Tarif-Nr.  110  —113  und  115,  Als  Tara  wird  bloß  die  äußere  Emballage  in  Abzug
gebracht;  für  die  Flaschen  und  anderen  unmittelbaren  Umschließungen  wird  kein
Taraabzug  gewährt.

116

Nestle’s  Kindermehl  und  andere  Kindernährmittel  aus  präpariertem  Mehl  .  .  .

55  •

J
Ö

Als  Tara  wird  bloß  die  äußere  Emballage  in  Abzug  gebracht;  für  die  Flaschen
und  anderen  unmittelbaren  Umschließungen  wird  kein  Taraabzug  gewährt.

117

Obstmus  ohne  Zucker  und  ohne  Honig,  wie  Weintraubenmus,  Zwetsohkenmus,
konzentrierter  Frucbtsaft  etc

55

25-—

Als  Tara  wird  bloß  die  äußere  Emballage  in  Abzug  gebracht;  für  Flaschen
und  andere  unmittelbare  Umschließungen  wird  kein  Taraahzug  gewährt.

118

Sudschuks  und  Zuckerteig  in  Paste,  auch  mit  Most,  Honig  und  Met  präpariert  .

55

40'—

119

Kondensierte  Milch,  mit  Zuckerzusatz  oder  in  anderer  Präparierung

55

50--120



Naschwerk,  verzuckert,  nicht  besonders  benannt

n

50-—

Zu  Tarif-Nr.  119  und  120.  Als  Tara  wird  bloß  die  äußere  Emballage  in
Abzug  gebracht;  für  Flaschen  und  andere  unmittelbare  Umschließungen  wird  kein
Taraabzug  gewährt.

VIII.  Oele,  Fette,  Wachs  und  Waren  daraus.

121

Olivenöl:

a)  in  Fässern,  Krügen  und  anderen  Gefäßen  von  mehr  als  10  kg  Inhalt  .  .

100  kg

15-—

h)  in  Flaschen  und  anderen  kleinen  Gefäßen  von  10  und  weniger  alsHÖ  leg  Inhalt

55

25-—

122

Sesam-  und  Nußöl:

a)  in  Fässern,  Krügen  und  anderen  Gefäßen  von  mehr  als  10  leg  Inhalt  .

55

1
ö

i)  in  Flaschen  und  anderen  Gefäßen  von  10  und  weniger  als  10  leg  Inhalt  .

n

30--123



Speiseöle,  vegetabilische,  nicht  besonders  benannte:

a)  in  Fässern,  Krügen  und  anderen  Gefäßen  von  mehr  als  10  kg  Inhalt

55

30 - —

h)  in  Flaschen  und  anderen  Gefäßen  von  10  und  weniger  als  10  kg  Inhalt  .

55

40-—

Zu  Tarif-Nr.  12L  123.  Speiseöle,  welche  die  Grenzbewohner  für  den  eigenen
Konsum  in  Gefäßen  von  geringem  Inhalt,  wie  Flaschen,  Krüge,  Gefäße  aus  Weißblech  etc.,
nicht  versiegelt,  importieren,  werden  nach  lit.  a)  der  Tarif-Nr.  121—123  verzollt.
Speiseöle,  welche  für  Indnstriezwecke  importiert  werden,  werden  nach
erfolgter  Denaturierung  ira  Zollamte  nach  Tarif-Nr.  126  verzollt.
Unter  Tarif-Nr.  123  gehören  auch  Erdnußöl  (Arachidenül),  Mohnöl,  Sonnenblumenöl ­
  etc.

Zu  Tarif-Nr.  121—123.  Als  Tara  wird  bloß  die  äußere  Emballage  in  Abzug
gebracht;  für  Flaschen  und  andere  unmittelbareUir.hüllungen  wird  keine  Tara  abgezogen.
            
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