Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

" 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
219 
Sessel, andere als solche ans gebogenem Holze, nicht geschnitzt, nicht verziert 
und nicht lackiert: 
a) aus gewöhnlichem Holze ... 
100 kg 
50 — 
h) aus Edelhölzern 
55 
100- — 
Als Sessel aus Edelholz werden angesehen solche aus: Zedern-, Ebenholz, 
Zypressen-. Nuß-, Buchsbauin-, Oliven-, Jasmin-, Gewürznelken-, Kampfer-, Orangen-, 
Zitronen-, Palmen- und anderen ähnlichen exotischen Hölzern. 
220 
Holzsessel aller Art, mit Sehnitzwerk, mit oder ohne Verzierungen aus unedlen 
Metallen, auch vergoldet oder lackiert 
55 
150 — 
221 
Möbel aller Art aus Holz (Sessel ausgenommen), furniert: 
a) ohne Schnitzwerk, ohne Verzierungen, nicht lackiert 
55 
50* - 
b) geschnitzt oder eingelegt, in Verbindung mit unedlen Metallen, auch ver 
goldet oder lackiert 
55 
100- — 
222 
Massive Möbel aus gewöhnlichem Holz (Sessel ausgenommen) . . . 
55 
GO- - 
Zu gemeinen Hölzern gehören: Tanne, Eiche, Buche, Linde, Esche, Kirsch- 
und Maulbeerbaum, Akazie etc. 
223 
Massive Möbel aus Edelhölzern: 
a) mit oder ohne Karnissen, aber ohne Schnitzarbeit und Verzierungen, nicht 
lackiert 
.55 
100- — 
h) geschnitzt, in Verbindung mit gemeinen Metallen, auch vergoldet oder 
lackiert 
55 
150-— 
224 
Überzogene und gepolsterte Möbel aller Art . 
300-- 
Zu Tarif-Nr. 218—224; Die einzelnen Bestandteile der Möbel und Sessel 
werden wie die kompletten Möbel verzollt. Sessel und Möbel aus Bambus und Rohr 
werden wie solche aus Holz verzollt. 
225 
Rahmen, Karnissen und Schnitzarbeiten aus Holz: 
a) roh oder mit Gipsüherzug . ... 
55 
75‘— 
b) lackiert, vergoldet, glatt 
55 
150-— 
c) geschnitzt oder sonst verziert 
55 | 
200-— 
Ikonostasen, Thronsessel, Emporien etc. für Kirchen, geschnitzt oder ziseliert, 
fallen ebenfalls unter diese Tarif-Nr. 
226 
Holzwaren, nicht besonders benannte 
55 
100-- 
227 
Korbwaren und andere Flechtarbeiten aus vegetabilischen und animalischen 
Materialien: 
a) gewöhnliche Tragkörbe, Handkörhe und sonstige Körbe aller Art zum 
Verpacken und zum Transport verschiedener Waren, aus ungeschälter 
und ungespaltener Korbweide und Trauerweide, Schilf, Spähnen, Bast, 
auch in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien; Besen und Seile 
aller Art aus Gräsern, Bast- oder Pflanzenfasern 
55 
15 —
	        
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