Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

"

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

219

Sessel,  andere  als  solche  ans  gebogenem  Holze,  nicht  geschnitzt,  nicht  verziert
und  nicht  lackiert:

a)  aus  gewöhnlichem  Holze  ...

100  kg

50  —

h)  aus  Edelhölzern

55

100-  —

Als  Sessel  aus  Edelholz  werden  angesehen  solche  aus:  Zedern-,  Ebenholz,
Zypressen-.  Nuß-,  Buchsbauin-,  Oliven-,  Jasmin-,  Gewürznelken-,  Kampfer-,  Orangen-,
Zitronen-,  Palmen-  und  anderen  ähnlichen  exotischen  Hölzern.

220

Holzsessel  aller  Art,  mit  Sehnitzwerk,  mit  oder  ohne  Verzierungen  aus  unedlen
Metallen,  auch  vergoldet  oder  lackiert

55

150  —

221

Möbel  aller  Art  aus  Holz  (Sessel  ausgenommen),  furniert:

a)  ohne  Schnitzwerk,  ohne  Verzierungen,  nicht  lackiert

55

50*  -

b)  geschnitzt  oder  eingelegt,  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen,  auch  vergoldet ­
  oder  lackiert

55

100-  —

222

Massive  Möbel  aus  gewöhnlichem  Holz  (Sessel  ausgenommen)  .  .  .

55

GO-  -

Zu  gemeinen  Hölzern  gehören:  Tanne,  Eiche,  Buche,  Linde,  Esche,  Kirschund
  Maulbeerbaum,  Akazie  etc.

223

Massive  Möbel  aus  Edelhölzern:

a)  mit  oder  ohne  Karnissen,  aber  ohne  Schnitzarbeit  und  Verzierungen,  nicht
lackiert

.55

100-  —

h)  geschnitzt,  in  Verbindung  mit  gemeinen  Metallen,  auch  vergoldet  oder
lackiert

55

150-—

224

Überzogene  und  gepolsterte  Möbel  aller  Art  .

300--Zu

  Tarif-Nr.  218—224;  Die  einzelnen  Bestandteile  der  Möbel  und  Sessel
werden  wie  die  kompletten  Möbel  verzollt.  Sessel  und  Möbel  aus  Bambus  und  Rohr
werden  wie  solche  aus  Holz  verzollt.

225

Rahmen,  Karnissen  und  Schnitzarbeiten  aus  Holz:

a)  roh  oder  mit  Gipsüherzug  .  ...

55

75‘—

b)  lackiert,  vergoldet,  glatt

55

150-—

c)  geschnitzt  oder  sonst  verziert

55  |

200-—

Ikonostasen,  Thronsessel,  Emporien  etc.  für  Kirchen,  geschnitzt  oder  ziseliert,
fallen  ebenfalls  unter  diese  Tarif-Nr.

226

Holzwaren,  nicht  besonders  benannte

55

100--227



Korbwaren  und  andere  Flechtarbeiten  aus  vegetabilischen  und  animalischen
Materialien:

a)  gewöhnliche  Tragkörbe,  Handkörhe  und  sonstige  Körbe  aller  Art  zum
Verpacken  und  zum  Transport  verschiedener  Waren,  aus  ungeschälter
und  ungespaltener  Korbweide  und  Trauerweide,  Schilf,  Spähnen,  Bast,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  gemeinen  Materialien;  Besen  und  Seile
aller  Art  aus  Gräsern,  Bast-  oder  Pflanzenfasern

55

15  —
            
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