Sowjetrepubliken nicht vertrauten Leser befremdlich erscheinen. Doch,
wenn man berücksichtigt, daß die Stabilität. der ganzen finanziellen
Basis der sowjetistischen Versicherung, wie oben besagt, vom recht.
zeitigen Einlaufen der laufenden Beiträge abhängig ist, die beinahe in
ihrer Gesamtheit (90%) zur vollen Deckung aller laufenden Ausgaben
bestimmt sind, so darf diese Härte nicht nur nicht befremden oder
gar Mißbilligung erregen, sondern muß die volle Billigung jedes
unparteiischen Beobachters finden.
Diese Härte säumigen Zahlern gegenüber muß auch noch deshalb
gebilligt werden, weil, wie wir bereits gesehen, die Strafmaßnahmen
— Beschlagnahme‘ und Verkauf der Erzeugnisse mit inbegriffen —
nicht nur auf Privatunternehmer, sondern auch auf staatliche Betriebe
und Institutionen ihre Anwendung finden.
Durch. diese Maßnahmen ist es den Versicherungskassen der Sowjet-
Union gelungen, trotz der schwierigen finanziellen Lage der Industrie
und des ganzen Landes den realen Eingang der Versicherungsbeiträge
auf 85—90% zu bringen, d. 'h. bis zu der Höhe, die erforderlich
ist, wenn allen Verpflichtungen gegenüber den versicherten Proletarier-
massen nachrekommen werden soll.
IV. Arten und Normen der Versorgung.
a) Medizinische Hilfe.
Laut den Ergänzungsbestimmungen zum sowjetistischen Arbeits-Kodex
wird den versicherten Arbeitern und Angestellten, sowie deren Angehö
rigen unentgeltliche medizinische Hilfe jeder Art gewährt, erste Hilfe
ambulatorische Behandlung, sowohl wie Hausbehandlung in. schweren
Krankheitsfällen, auch Unterbringung in Heilanstalten, geburtshilfliche,
zahnärztliche, orthopädische Behandlung, Beschaffung von Prothesen
(Zähne, Brillen, Bandagen, künstliche Glieder) usw.
In großen Städten. und bedeutenden Industriezentren sind spezielle
Heilanstalten für die Behandlung der Versicherten und deren Ange:
hörigen errichtet; in den übrigen Gegenden der Republik erhalten die
Versicherten ärztliche Hilfe in den allgemeinen Heilanstaten, doch in
erster Reihe vor der übrigen Bevölkerung,
Medikamente, Verbandsmittel usw. werden den Versicherten un-
entgeltlich, entweder von den Heilanstalten oder von den allgemeinen
städtischen Apotheken geliefert.
a
Außer diesen obenerwähnten Arten medizinischer Hilfe erhalter
die Versicherten. auch Behandlune in Sanatorien und Kurorten, auch