Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

36 
Taiif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs j 
322 
Wirkwaren ans reiner Seide oder Halbseide, nicht zusammengenäht: 
a) gewöhnliche 
1 kg 
12-— 
b) mit Gold- oder Silberfäden oder mit vergoldeten oder versilberten Metallfäden 
55 
16- — 
323 
Hieher gehören: Strümpfe und Halbstrümpfe, Handschuhe, Trioots, 
Unterhosen, Unterleibchen, Mützen, Halstücher und andere ähnliche Gegenstände, mit 
oder ohne Knöpfe, Bänder und sonstigen Aufputz, insoferne diese Zutaten für den 
Gebrauchszweck dieses Gegenstandes notwendig sind. 
Wirkwaren, genäht, zugeschnitten oder mit Aufputz von Stoffen, Bändern, 
Posaraenterie etc. werden wie Kleidungs- oder wie Putzgegenstände nach Kategorie XXV 
verzollt. 
Posamenteriewaren: Litzen, Schnüre, Borten, Knöpfe, Quasten und andere ähn 
liche Artikel: 
a) aus reiner Seide oder in Verbindung mit Gold- und Silberfäden oder mit 
vergoldeten oder versilberten Metallfäden 
55 
10-— 
h) aus Halbseide 
n 
8- — 
324 
Zu dieser Tarif-Nr. gehören Posamenteriewaren, welche goldene, silberne 
beziehungsweise vergoldete oder versilberte Metallfäden enthalten. 
Spitzen und Stickereien aller Art: 
a) aus Seide, auch in Verbindung mit Gold- und Silberfäden oder mit ver 
goldeten oder versilberten Metallfäden 
55 
20- - 
h) aus Halbseide 
n 
15-— 
325 
Bänder aller Art aus reiner Seide oder Halbseide 
55 
io-— 
326 
Zu Tarif-Nr. 317—325. Gewebe- und Waren aller Art aus künstlicher Seide,' 
rein oder gemischt, werden wie solche aus natürlicher Seide verzollt. 
Waren aus Halbseide in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden oder mit 
vergoldeten oder versilberten Metallfäden werden wie Waren aus reiner Seide in 
Verbindung mit Gold- oder Silberfäden oder mit vergoldeten oder versilberten 
Metallfäden verzollt. 
XXTI. Wolle, Ziegenhaar und andere tierische Haare sowie Waren daraus. 
Gewöhnliche (grobe) Schafwolle: 
a) nicht gewaschen 
100 hg 
10-- 
h) gewaschen 
55 
15-— 
327 
Alpaka-, Lama-, Vigogne- und Yackwolle, Merino- und Metismerinowolle, 
Kamel- und Kaschmir-Ziegenhaar, gewaschen und nicht gewaschen .... 
frei 
328 
Wolle aller Art: 
a) gekämmt oder gekrempelt, auch für Spindeln zugerichtet 
100 kg 
35- — 
b) gefärbt 
55 
75-— 
329 
Wollkämmlinge aller Art und künstliche Wolle ■ 
n 
25-— 
330 
Wollgarne, rein oder gemischt mit vegetabilischen Fasern, ein- oder mehrdrähtig, 
bis zur Nr. 40: 
a) nicht gefärbt 
n 
100-—1 
b) gefärbt 
55 
120- -
	        
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