Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

42 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
384 
Nähgarne aus Jute und anderen nicht besonders benannten vegetabilischen 
Spinnstoffen: 
a) ungebleicht ... 
100 hj 
45'— 
h) gebleicht und gefärbt .... . . . 
11 
60'— 
Keine Tara für Spulen, Karten etc. 
385 
Bindfaden und Stricke aus Hanf, Jute und anderen nicht besonders benannten 
vegetabilischen Spinnstoffen 
r> 
75- - 
386 
Seile aus Hanf, Jute und anderen nicht besonders benannlen vegetabilischen 
Spinnstoffen ...... 
11 
50 — 
Zu Tarif-Nr. 385 und 386: Wenn die Stricke im Durchmesser stärker als 
6 Millimeter sind, werden sie wie Seile behandelt. 
387 
Seilerwaren, nicht besonders benannt 
11 
I 00- — 
Hieher gehören: Halfter, Gurten, Zügel, kleine Netze ans Spagat oder Stricken, 
Transmissionsseilo und andere ähnliche Artikel, auch in Verbindung mit einzelnen 
Bestandteilen aus Holz oder Metall, die für den Gebrauchszweck der Gegenstände 
unentbehrlich sind. 
388 
Fischernetze aller Art 
11 
150- - 
389 
Zwillich aller Art: 
a) roh . 
11 
80' — 
h) gebleicht oder gefärbt . . i 
ii 
100'— 
390 
Leinwand aus Flachs oder Hanf, mit Ausnahme der in Tarif-Nr. 389 und 391- 
genannten: 
u) roh 
ii 
ioo- 
b) gebleicht, gefärbt oder mit eingearbeiteten gefärbten Fäden 
ii 
120’ — 
391 
Leinwand aus Flachs, bedruckt oder DamasÜeinwand aller Art, sowie auch ge 
bleichte oder ungebleichte, gefäibte, bedruckte, bunt gefärbte oder Damast 
laschentücher aus Leinen, gemärkt, in abgepaßten Stücken; Leinendecken, 
Handtücher und andere Tisch- und Toilettewäsche 
ii 
175- — 
Taschentücher, sowie Tisch- und Toilettewäsche, gesäumt oder mit Fransen, 
werden nach der Tarif-Nr. 393 verzollt. 
392 
Battist, Linon und andere dünne Leinenstoffe, sowie Taschentücher daraus, 
ungesäumt und ohne Fransen . . 
ii 
400 - — 
Unter der Bezeichnung „Batist“ versteht man aus feinsten Leinengarn ge 
wehte, mehr oder minder dichte, durchscheinende Gewebe, welche zumeist ohne 
Glanzappretur sind. Zu dieser Tarif-Nr. gehören auch undichte Gewebe, sowie Sieh- 
tücher aus feinem Garn. 
393 
Fertige Taschentücher, Decken, Leintücher, Handtücher und andere dergl. 
Leinenwaren, gesäumt, abgepaßt oder mit Fransen 
ii 
500.— 
394 
Decken, Taschentücher, Leintücher, Handtücher, Vorhänge und dergl. ans Hanf, 
auch in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen: 
a) im Stück 
150.— 
h) gesäumt oder mit Fransen ...... ... . 
ii 
200.—
	        
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