42
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
384
Nähgarne aus Jute und anderen nicht besonders benannten vegetabilischen
Spinnstoffen:
a) ungebleicht ...
100 hj
45'—
h) gebleicht und gefärbt .... . . .
11
60'—
Keine Tara für Spulen, Karten etc.
385
Bindfaden und Stricke aus Hanf, Jute und anderen nicht besonders benannten
vegetabilischen Spinnstoffen
r>
75- -
386
Seile aus Hanf, Jute und anderen nicht besonders benannlen vegetabilischen
Spinnstoffen ......
11
50 —
Zu Tarif-Nr. 385 und 386: Wenn die Stricke im Durchmesser stärker als
6 Millimeter sind, werden sie wie Seile behandelt.
387
Seilerwaren, nicht besonders benannt
11
I 00- —
Hieher gehören: Halfter, Gurten, Zügel, kleine Netze ans Spagat oder Stricken,
Transmissionsseilo und andere ähnliche Artikel, auch in Verbindung mit einzelnen
Bestandteilen aus Holz oder Metall, die für den Gebrauchszweck der Gegenstände
unentbehrlich sind.
388
Fischernetze aller Art
11
150- -
389
Zwillich aller Art:
a) roh .
11
80' —
h) gebleicht oder gefärbt . . i
ii
100'—
390
Leinwand aus Flachs oder Hanf, mit Ausnahme der in Tarif-Nr. 389 und 391-
genannten:
u) roh
ii
ioo-
b) gebleicht, gefärbt oder mit eingearbeiteten gefärbten Fäden
ii
120’ —
391
Leinwand aus Flachs, bedruckt oder DamasÜeinwand aller Art, sowie auch ge
bleichte oder ungebleichte, gefäibte, bedruckte, bunt gefärbte oder Damast
laschentücher aus Leinen, gemärkt, in abgepaßten Stücken; Leinendecken,
Handtücher und andere Tisch- und Toilettewäsche
ii
175- —
Taschentücher, sowie Tisch- und Toilettewäsche, gesäumt oder mit Fransen,
werden nach der Tarif-Nr. 393 verzollt.
392
Battist, Linon und andere dünne Leinenstoffe, sowie Taschentücher daraus,
ungesäumt und ohne Fransen . .
ii
400 - —
Unter der Bezeichnung „Batist“ versteht man aus feinsten Leinengarn ge
wehte, mehr oder minder dichte, durchscheinende Gewebe, welche zumeist ohne
Glanzappretur sind. Zu dieser Tarif-Nr. gehören auch undichte Gewebe, sowie Sieh-
tücher aus feinem Garn.
393
Fertige Taschentücher, Decken, Leintücher, Handtücher und andere dergl.
Leinenwaren, gesäumt, abgepaßt oder mit Fransen
ii
500.—
394
Decken, Taschentücher, Leintücher, Handtücher, Vorhänge und dergl. ans Hanf,
auch in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen:
a) im Stück
150.—
h) gesäumt oder mit Fransen ...... ... .
ii
200.—