Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

44

i

Tarif-Nr.  j

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

Bein  oder  Glas  bestehen,  Wenn  die  Speisegeräte  aus  einem  kostbareren  Materiale
bestehen,  so  werden  sie  nach  ihrer  Beschaffenheit  separat  verzollt.

Zu  Tarif-Klasse  XXIV.  Die  Anmerkungen  am  Schlüsse  der  Klasse  XXIII  gelten
auch  für  diese  Klasse.

Zu  Tarif-Klasse  XXI,  XXII,  XXIII  und  XXIV.  Für  Brettchen  und  Pappendeckel, ­
  auf  welchen  Stoffe,  Spitzen,  Bänder  etc.  aufgewickelt  sind,  wird  keine  Tara
in  Abzug  gebracht.

XXV.  Kleidungen,  Wäsche  und  Putzwaren,  mit  Ausnahme  von  solchen
ans  Papier,  Leder,  Kautschuk  oder  Wachstuch.

405

Kleidungen  und  Wäsche  aus  Wollstoffen

1  Zweifach.  Zoll
|  des  Stoffes

406

Kleidungen  und  Wäsche  aus  baumwollenen  Stoffen

—

1  Vierfach.  Zoll
|  des  Stoffes

407

Kleidungen  und  Wäsche  aus  Leinen-  und  Hanfgeweben

—

|  Vierfach.  Zoll
1  des  Stoffes

408

Kleidungen  und  Wäsche  aus  Jute,  Abaka,  Phormium  tenax,  Aloe  und  anderen
Spinnstoffen

—

1  Vierfach.  Zoll
(  des  Stoffes

409

Kleidungen  und  Wäsche  aus  reiner  Seide  oder  aus  Seide  in  Verbindung  mit
änderen  Spinnstoffen,  sowie  auch  mit  Metallfäden  aller  Art;  Meßgewänder

—

1  Zweifach.Zoll
.(  des  Stoffes

Nach  dieser  Tarif-Nr.  werden  auch  Konfektionswaren  aus  künstlicher
Seide  verzollt.

410

Krawatten  ans  Stoffen  aller  Art,  ganz  oder  teilweise  fertiggestellt

—

1  Dreifach.  Zoll
des  Stoffes

Zu  Tarif-Nr.  405—410:  Als  Grundlage  für  die  Verzollung  von  Kleidern,
Wäsche  und  Kravatten  dient  jener  Stoff,  aus  welchem  die  Schauseite  der  Ware
besteht.  Spitzen,  Tüll,  Schnüre,  Posamenterie-Artikel  u.  dgl.,  mit  welchen  fertige
Konfektionswaren  und  Kravatten  garniert  sind,  werden  zusammen  mit  den  fertigen
Waren  verzollt.  Fertige  Konfektionswaren  und  Kravatten  aus  verschiedenen  Stoffen
und  Materialien  werden  nach  dem  am  höchsten  tarifierten  Stoffe  verzollt.

Bloß  angeschnittene,  nicht  zusainmengenahte  Waren  werden  wie  fertige
Konfektions-  und  Putzwaren  verzollt.

411

Künstliche  Blumen  und  Teile  derselben;  Sehmuckfedeni  aller  Art,  zugerichtete,
sowie  Waren  daraus;  Modeartikel,  anderswo  nicht  genannt

1  hg

25-—

XXVI.  Metalle  und  Metallvvaren.

412

Erze  aller  Art.  .  .  .

fr(

3i

413

Metalle  iu  Blöcken,  Platten,  Draht,  Stäben  und  allen  anderen  Formen,  mit
Ausnahme  der  besonders  benannten

fr«

)i

414

Metallegierungen;

a)  aus  edlen  Metallen  ....

100  hg

100-—

h)  aus  unedlen  Metallen

51

io-—

415

Massive  Erzeugnisse  aus  Gold,  Silber,  Platin  und  verschiedenen  Legierungen
dieser  Metalle,  ohne  Verzierung  mit  Edelsteinen:

a)  aus  Gold,  Platin  und  deren  Legierungen

1  hg

20.—

h)  aus  Silber,  auch  vergoldet

5  —
            
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