Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

68 
Laufende I 
Warenbenennung 
Be- 
messungs- 
einlieit 
Satz in 
Francs 
6 
7 
8 
9 
10 
11 
12 
13 
14 
15 
16 
17 
18 
Oktrois : 
Getränke. 
Wein und Essig in Fässern 
Die Einfuhr von Essigessenz ist nur insoweit erlaubt, als hiebei die Be 
stimmungen des Art. 55 des Reglements zum Schutze der öffentlichen Gesundheit 
beobachtet werden. 
Danach wird derHandelmitEssigessenz nur denjenigenPersonengestattet, welche 
mit Genehmigung des Sanitätsrates von der betreffenden Gemeinde dazu gewählt werden. 
Spiritus, Branntwein, Rum, Kognak, nach dem Alkoholometer von Gay-Lussac 
bei 15 GradC . 
p. Zu. Grad 
Denaturierter Spiritus zum Brennen, zur Beleuchtung und zu Industrie- 
Zwecken ist frei. 
Bier in Fässern und Flaschen 
Wein aller Art in versiegelten Flaschen zu 3 / 4 l 
Liköre in versiegelten Flaschen, wie Rum, Kognak, Absint, Wermutbitter, 
Curagao, Vanille, russischer Branntwein u. s. w., per Flasche von s / t l . . 
Sodawasser und Limonade 
Kaffee und Zichorie (auch Franck-Kaffee) 
Tee in Päckchen oder in Dosen . . . . 
Tee in Kisten 
Esswaren: 
Zucker 
Zuckerwaren, wie Lukum, Kompot, Bonbons u. dgl. 
Makkaroni, Vermicelli, Zwieback in Fässern oder Büchsen, Gries, Graupen, 
Stärke, Gerste, Sago u. dgl., Zitronen, Orangen, Granatäpfel, Rosinen, Feigen, 
Datteln, Mandeln, Pistazien, Haselnüsse, Olivenöl, Sesamöl etc., Anis u. s. w. 
Oliven, gedörrte Pflaumen und Erbsen 
Reis 
Früchte, frische, wie Kirschen und Weichsein, Birnen, Äpfel, Quitten, Mispeln, 
Nüsse, frisch oder trocken, Kastanien, Aprikosen, Pfirsiche, Trauben und 
Pflaumen, mit Ausnahme der kleinen, wilden Birnen, Pflaumen und Äpfel 
Wasser- und Zuckermelonen und sonstiges Gemüse per 100 kg oder einen 
Teil von 100 kg, jedoch nicht weniger als 50 kg 
Kaviar und Bottarga 
Austern, Tintenfische, Hechtkaviar, Fische, marinierte, getrocknete, geräucherte 
Flasche 
y. i 
1 kg 
0-04 
o-oo y, 
004 
0-50 
0-30 
0-02 
0-16 
0-80 
0'20 
0-04 
0T0 
0-08 
0-04 
o-o2 y 2 
001 
0-20 
0-80 
0-16
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.