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J.
Warenbenennung
Gefäße und Apparate aus Kupfer, Messing und * Bronze für Fabriksunter-
nehmungen, Dampfschiffe, Dampfmaschinen, Destillerien, Raffinerien, Färbereien
und andere Industrien, Reservoirs, Fässer, Kessel, Röhren, Lager und Büchsen
für Räder und dergl
Metallgießer- und Metalldreherwaren aus Kupfer, Messing und Bronze; Er
zeugnisse aus Kupfer- und anderem Metallblech; alle diese Erzeugnisse
gefärbt, brüniert, poliert oder nicht, auch in Verbindung mit anderen ge
wöhnlichen Materialien, jedoch nicht ziseliert, verniert, vernickelt, ver
silbert oder vergoldet .... ...
Hieher gehören; Betten, Kronleuchter, Lampen, Ofentüren und anderes
Ofenzugehör, Ofen- und Fenstergitter, Tafeln, Leuchter, Viehglocken und andere
kleine Glocken, Bügeleisen, Backformen, Möhelrollen, Tür- und Fenstergriffe,
Schlösser, Vorlegeschlössen, Vorhanghälter, Schloßschilder, Sattlerbesohläge, Wagen
beschläge etc., Rosetten, Einfassungen, Siegel, Agraffen, Schuhösen, Gewichte,
Werkzeuge für verschiedene Handwerkszweige und überhaupt alle Gegenstände aus
Kupfer, Messing oder Bronze, welche die Eigenschaften dieser Tarif-Nr. aufweisen.
Glocken
Hieher gehören Glocken im Gewichte von mehr als 15 kg per Stück.
Erzeugnisse aus Kupfer, Messing und Bronze, ziseliert, lackiert, vernickelt, ver
goldet oder versilbert, auch in Verbindung mit anderen Materialien mit Aus
nahme von Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Gagat, Bernstein, Seide,
Edelmetallen und Edelsteinen
Hieher gehören: Kandelaber, Luster, Wagenlaternen, Lampen, Armleuchter,
Bureaugarnituren, Möbelbeschläge, Rahmen, Etuis, Kästchen und andere kleine
Luxusgegenstände, wie: Vasen, Statuen, Statuetten, Bas-Reliefs, Büsten, Medaillons etc.
Hieher fallen auch die in der Tarif-Nr. 433 aufgezählten Gegenstände aus Kupfer,
Messing und Bronze, falls sie ziseliert, verniert, lackiert, vernickelt, schwach ver
goldet oder versilbert sind.
Gegenstände aus Aluminiunibronze gehören auch zu dieser Tarifnummer.
Wenn die in dieser Tarifnummer genannten Gegenstände mit gemeinen
Materialien verbunden sind, die an sich einem niedrigeren Zollsatz als dem in dieser
Tarif-Nr. vorgeschriebenen unterliegen, wie: Marmorfliesen etc,, so haben die
Importeure das Recht, die getrennte Verzollung dieser Gegenstände — falls sie
sich trennen lassen — nach ihrer Beschaffenheit zu verlangen.
Waren der Tarif-Nr. 435 in Verbindung mit Elfenbein, Schildpatt und anderen
wertvollen Materialien werden nach Tarifklasse XXX verzollt; diejenigen, welche
mit Edelmetallen verziert sind, wie Bijouteriewaren.
Zinn, rein oder mit Antimon legiert, in Klumpen, Barren, Platten, Blechen u. dgl.
Buchdruckerlettern aus Blei und Antimon, Klischees, Druckplatten, sowie alle
beweglichen Typen für Druckereien
Waren aller Art aus reinem oder mit Blei, Zink oder Antimon legiertem Zinn,
nicht vergoldet und nicht versilbert
Vergoldete und versilberte Zinnwaren zahlen noch einen Zuschlag
von 50%.
Hieher gehören: Gefäße, Teekannen, Kaffeekannen, Präsentierteller, Tassen,
Leuchter, Küchengeräte, sowie auch Fantasiegegenstände aus Zinn (auch mit Blei
legiert), Antimon und anderen Metallen.
439
Nickel und Pakfong (Neusilber) iu rohem Zustande, in Stücken, gehämmert,
gewalzt oder in Form von Draht
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
100 Jcy
50. -
n
100. -
1 »
80--
1 55
200 —
51
40 —
55
60--
1 55
100-—
[• 55
30 —