Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

47

J.

Warenbenennung

Gefäße  und  Apparate  aus  Kupfer,  Messing  und  *  Bronze  für  Fabriksunternehmungen,
  Dampfschiffe,  Dampfmaschinen,  Destillerien,  Raffinerien,  Färbereien
und  andere  Industrien,  Reservoirs,  Fässer,  Kessel,  Röhren,  Lager  und  Büchsen
für  Räder  und  dergl
Metallgießer-  und  Metalldreherwaren  aus  Kupfer,  Messing  und  Bronze;  Erzeugnisse ­
  aus  Kupfer-  und  anderem  Metallblech;  alle  diese  Erzeugnisse
gefärbt,  brüniert,  poliert  oder  nicht,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  gewöhnlichen ­
  Materialien,  jedoch  nicht  ziseliert,  verniert,  vernickelt,  versilbert ­
  oder  vergoldet  ....  ...
Hieher  gehören;  Betten,  Kronleuchter,  Lampen,  Ofentüren  und  anderes
Ofenzugehör,  Ofen-  und  Fenstergitter,  Tafeln,  Leuchter,  Viehglocken  und  andere
kleine  Glocken,  Bügeleisen,  Backformen,  Möhelrollen,  Tür-  und  Fenstergriffe,
Schlösser,  Vorlegeschlössen,  Vorhanghälter,  Schloßschilder,  Sattlerbesohläge,  Wagenbeschläge ­
  etc.,  Rosetten,  Einfassungen,  Siegel,  Agraffen,  Schuhösen,  Gewichte,
Werkzeuge  für  verschiedene  Handwerkszweige  und  überhaupt  alle  Gegenstände  aus
Kupfer,  Messing  oder  Bronze,  welche  die  Eigenschaften  dieser  Tarif-Nr.  aufweisen.
Glocken
Hieher  gehören  Glocken  im  Gewichte  von  mehr  als  15  kg  per  Stück.
Erzeugnisse  aus  Kupfer,  Messing  und  Bronze,  ziseliert,  lackiert,  vernickelt,  vergoldet ­
  oder  versilbert,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien  mit  Ausnahme ­
  von  Elfenbein,  Schildpatt,  Perlmutter,  echtem  Gagat,  Bernstein,  Seide,
Edelmetallen  und  Edelsteinen
Hieher  gehören:  Kandelaber,  Luster,  Wagenlaternen,  Lampen,  Armleuchter,
Bureaugarnituren,  Möbelbeschläge,  Rahmen,  Etuis,  Kästchen  und  andere  kleine
Luxusgegenstände,  wie:  Vasen,  Statuen,  Statuetten,  Bas-Reliefs,  Büsten,  Medaillons  etc.
Hieher  fallen  auch  die  in  der  Tarif-Nr.  433  aufgezählten  Gegenstände  aus  Kupfer,
Messing  und  Bronze,  falls  sie  ziseliert,  verniert,  lackiert,  vernickelt,  schwach  vergoldet ­
  oder  versilbert  sind.
Gegenstände  aus  Aluminiunibronze  gehören  auch  zu  dieser  Tarifnummer.
Wenn  die  in  dieser  Tarifnummer  genannten  Gegenstände  mit  gemeinen
Materialien  verbunden  sind,  die  an  sich  einem  niedrigeren  Zollsatz  als  dem  in  dieser
Tarif-Nr.  vorgeschriebenen  unterliegen,  wie:  Marmorfliesen  etc,,  so  haben  die
Importeure  das  Recht,  die  getrennte  Verzollung  dieser  Gegenstände  —  falls  sie
sich  trennen  lassen  —  nach  ihrer  Beschaffenheit  zu  verlangen.
Waren  der  Tarif-Nr.  435  in  Verbindung  mit  Elfenbein,  Schildpatt  und  anderen
wertvollen  Materialien  werden  nach  Tarifklasse  XXX  verzollt;  diejenigen,  welche
mit  Edelmetallen  verziert  sind,  wie  Bijouteriewaren.
Zinn,  rein  oder  mit  Antimon  legiert,  in  Klumpen,  Barren,  Platten,  Blechen  u.  dgl.
Buchdruckerlettern  aus  Blei  und  Antimon,  Klischees,  Druckplatten,  sowie  alle
beweglichen  Typen  für  Druckereien
Waren  aller  Art  aus  reinem  oder  mit  Blei,  Zink  oder  Antimon  legiertem  Zinn,
nicht  vergoldet  und  nicht  versilbert
Vergoldete  und  versilberte  Zinnwaren  zahlen  noch  einen  Zuschlag
von  50%.
Hieher  gehören:  Gefäße,  Teekannen,  Kaffeekannen,  Präsentierteller,  Tassen,
Leuchter,  Küchengeräte,  sowie  auch  Fantasiegegenstände  aus  Zinn  (auch  mit  Blei
legiert),  Antimon  und  anderen  Metallen.

439

Nickel  und  Pakfong  (Neusilber)  iu  rohem  Zustande,  in  Stücken,  gehämmert,
gewalzt  oder  in  Form  von  Draht

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

100  Jcy

50.  -

n

100.  -

1  »

80--1

  55

200  —

51

40  —

55

60--1

  55

100-—

[•  55

30  —
            
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