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Warenbenennung
Ver
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Einheit
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34
Austern, Hummern und Langusten:
a) frisch
100 hg
40'—
b) konserviert oder sonst wie zubereitet
5?
75--
Ohne Gewichtsabzug für die unmittelbare Umschließung.
Die Erklärungen zn den Tarif-Nr. 21 und 33 haben auch für diese Tarif-Nr.
Geltung.
35
Seespinnen . .
11
50' —
36
Miesmuscheln, Krebse, Schnecken, Krabben und andere Sohaltiere
io-—
37
Kaviar:
a) schwarz und Bottarga
V
300-—
Ohne Taraabzug für die unmittelbare Umschließung.
b) anderer von Fischen aller Art, sowie zubereitete genießbare Fisehabfälle
11
30--
Hieher gehören der rote Kaviar in Schnitten oder gepreßt („tarama“), Kaviar
vom Hecht, Fischmilch und andere genießbare Fischabfälle.
IV. Bodenprodukte und Waren daraus.
38
Zerealien, nicht besonders benannte
100 leg
-•50
39
Gerste
11 ■
2'—
40
Reis:
d) ungeschält
11
5-—
b) geschält
11
!0 - —
41
Fisolen
11
3-—
42
Linsen, Bohnen, Erbsen und andere nicht besonders benannte Hülsenfrüchte . .
11
5- -
43
Kichererbsen
11
5- —
44
Kichererbsen, geröstet, „leblebi“
11
10-—
s i
45
Kartoffeln
»
2- —
46
Kastanien und Maronen
11
5-—
47
Malz
11
15-—
48
Mehl aus Zerealien aller Art
11
5-—
Hieher gehören: Weizen-, Korn-, Mais-, Spelz-, Gersten-, Hirsemehl u. s. w.
49
Mehl aus Kartoffeln und allen Hülsenfrüchten .
11
6--
Hieher gehören: Reis-, Kartoffel-, Kastanien-, Bohnen- und anderes Hülsen-
früchtenmehl.
50
Gries und Graupen aller Art u. dgl., aus polierten oder enthülsten Körnern . .
11
6-
2