Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Blutmehl.  Ledermehl,  Wolle,  Haare,  Hornmehl,  Pleischdüngemehl,  Fischguano.  165

7.  Die  Etikette  ist  mit  demselben  Siegel  zu  befestigen  und  mit  der  Namensunterschrift ­
  der  Probenehmer  zu  versehen.
8.  Die  Proben  sind  an  einem  kühlen,  dunklen  und  trocknen  Orte  aufzubewahren.
9.  Bei  Substanzen  von  ungleicher  Zusammensetzung  muß  der  1  iillung  der  Probeflaschen
eine  genügende  Zerkleinerung  und  Mischung  vorangehen.
b)  Vorbereitung.  .
1.  Trockne  Proben  von  Phosphaten  oder  sonstigen  künstlichen  Düngemitteln  dürfen
gesiebt  und  dann  gemischt  werden.  _
2.  Bei  feuchten  Düngemitteln,  bei  welchen  dieses  nicht  zu  erreichen  ist,  hat  sich
die  Vorbereitung  auf  eine  sorgfältige  Durchmischung  mit  der  Hand  zu  beschränken.
3.  Bei  Rohphosphaten  und  Knochenkohle  soll  zum  Nachweise  der  Identität  der
Wassergehalt  bestimmt  werden.  T  .
4.  Boi  Substanzen,  welche  beim  Pulvern  ihren  Wassergehalt  andern  muß  sowohl  in
der  feinen,  wie  in  der  groben  Substanz  der  Wassergehalt  bestimmt  und  das  Ergebnis  der
Analyse  auf  den  Wassergehalt  der  ursprünglichen  groben  Substanz  umgerechnet  werden.
Anmerkung;  Zur  Bestimmung  des  Unlöslichen,  die  ebenfalls  mit  zur  Identifizierung
der  Proben  dient,  werden  10  g  Substanz  verwendet;  bei  Lösung  ln  Mineralsäuren  wird
nach  vorherigem  Abdampfen  zur  Unlöslichmachung  der  Kieselsäure  der  abfiltrierte  und
ausgewaschene  Rückstand,  bei  Lösung  in  Wasser  der  abfiltnerte  und  ausgewaschene  Rückstand ­
  bei  100 u  bis  zur  Gewichtsbeständigkeit  getrocknet.
Untersuchung  der  einzelnen  Düngemittel.
Für  die  Untersuchung  der  einzelnen  Düngersorten  ist  noch  das  Folgende
besonders  zu  bemerken:

I-  Blutmehl,  Ledermehl,  Wolle,  Wollstaub,  Haare,  Hornmehl,
Fleischdüngemehl,  Fischguano.
1.  Stickstoff.  1,0—1,5  g  Substanz  werden  nach  Kjeldahl  (S.  136)  verbrannt.
Wenn  die  Substanz  nicht  von  gleichartiger  Beschaffenheit  ist,  z.  B.  aus
Stöberen  und  feineren  oder  schwereren  und  leichteren  Teilen  besteht,  wie  es  oft
bei  diesen  Düngemitteln  der  Fall  ist,  und  somit  durch  1—1,5  g  keine  gute  Mittel-Probe
  erzielt  werden  kann,  verfährt  man  zweckmäßig  wie  folgt.  )  10  16  g  der
unliebst  fein  gepulverten  und  sorgfältig  gemischten  Probe  weiden  mit  150  ccm
7 S  Schwefelsäuregemisches  in  einer  Porzellanschale  so  lange  unter  Umrühren  mit
Ue ®  Glasstahe  auf  dem  Wasserbade  erwärmt,  bis  sich  alles  zu  einem  flüssigen  Brei
8elö *t  hat;  darauf  gießt  mau  die  Lösung  in  ein  200  ccm  fassendes  Kölbchen,  ver-Wendet
  etwa  50  ccm  der  Schwefelsäure  zum  Nachspülen  der  Schale,  läßt  erkalten
11  n<1  füllt  auf  200  ccm  auf  Nach  hinreichendem  Uraschütteln  und  Mischen  werden
:°“  der  Lösung  20  ccm  entsprechend  1,0  oder  1,5  g  Substanz  abgemessen  und  in
" lnen  Kolben  zur  weiteren  vorschriftsmäßigen  Zerstörung  der  organischen  Stoffe
8e eeben.  Wenn  die  Substanz  nicht  völlig  flüssig  werden  sollte  sondern  breiartig
JÄ  so  verfährt  man.  wie  unter  Stallmist  S.  131,  b  angegeben  ist.  Man  kann,  wie
angibt,  auch  5-10  g  Substanz  nach  Kjeldahl  verbrennen,«)  die  Losung
;  ' ,f  °00  ccm  auffüllen  und  in  200  ccm  den  Stickstoff  durch  Abdestilheren  mit  Natron-‘
  u & e  bestimmen.  .
dül  2.  Phosphorsäure.  Die  Bestimmung  der  Phosphorsäure  in  Fischgunno  Fischdünger ­
  usw.  erfolgt  nach  den  Beschlüssen  des  Verbandes  landw.  Versuchs-Stationen
)  Nach  Verfasser,  Zeitschr.  f.  angew.  Chemie  1888,  62.1.
)  Zeitschr,  f  aimew  Chemie  1893,  75.  .  ,  .  .  ,
3 i  ,,  °  ’  „n„ v  Mpmrpri  Substanz  ist  aber  sehr  langwierig.
>  L>ie  vollständige  Verbrennung  so  großer  Mengen  ouusia  «  s-
            
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