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Künstliche Düngemittel.
IV. Baker-, Maiden-, Mejillones-Guano.
1. Stickstoff. Diese Guanosorten enthalten meistens sehr wenig Stickstoff;
falls er bestimmt werden soll, verfährt man ebenso wie hei Peruguano (S. 169).
2. Phosphorsänre. Dieselbe wird nach den unter rohem Peruguano (S. 169),
hezw. wie hei Knochenmehl (S. 167) angegebenen Verfahren bestimmt.
3. Asche, Sand und Feuchtigkeit werden wie bei Knochenmehl (S. 167 bezw.
136) bestimmt.
V. Knochenkohle, Knochenasche usw.
1. Phosphorsäure. 5 g der fein zerriebenen Substanz werden entweder wie
bei Knochenmehl aufgeschlossen oder verascht (Knochenasohe wird direkt gelöst),
dann mit mäßig konzentrierter Salzsäure 1 / 4 Stunde gekocht, zur Abscheidung
etwaiger Kieselsäure auf dem Wasserbade zur Trockne verdampft, mit salzsäure-
haltigem Wasser auf genommen und filtriert.
Der Rückstand wird nach dem Auswaschen, wenn erforderlich, getrocknet,
geglüht und gewogen; er ergibt die vorhandene Sandmenge. Das Filtrat wird auf
500 ccm gebracht und 50 ccm davon zur Phosphorsäurebestimmung (S. 150) verwendet.
2. Feuchtigkeit. Durch Trocknen von 10 g Substanz bei 105—110° bis zur
Gewichtsbeständigkeit.
3. Kohlensäure und Ätzknlk. Die Kohlensäure wird wie bei Boden (S. 15)
oder wie bei Mergel (S. 102) in etwa 3 g bestimmt. Sollte auch Ätzkalk zugegen
sein, so feuchtet man eine zweite Probe im Tiegel mit einer Lösung von Ammonium
karbonat an, verdunstet die Feuchtigkeit unter Bedecken des Tiegels mit dem Deckel,
wiederholt diese Behandlung mehrmals und erhitzt zuletzt vorsichtig etwas stärker,
jedoch nicht bis zum Glühen, so daß von der Kohle nichts verbrennt. Hierauf
wird nochmals die Kohlensäure bestimmt und aus der Differenz, welche man bei
der ersteh und zweiten Bestimmung findet, die vorhandene, der mehr gefundenen
Kohlensäure entsprechende Menge Ätzkalk berechnet; 1 Teil C0 2 = 1,273 Teile CaO.
4. Schwefelsäure und Chlor. Zur Untersuchung auf diese Bestandteile
fällt man die verdünnte salpetersaure Lösung mit Baryumnitrat bezw. Silber
nitratlösung.
VI. Thomasphosphatmehl.
Für die Vorbereitung der zur Untersuchung auf Phosphorsäure zu
verwendenden Probe Thomasmehl gilt die vom Verbände landwirtschaftlicher Ver
suchs-Stationen i. D. Reiche getroffene Vereinbarung No. 8 S. 164. *)
1. Gesamt-Phosphorsäure. Zur Bestimmung der Phosphorsäure in dem
Thomasphosphatmehl werden 5 oder 10 g mit Salzsäure, mit Königswasser oder
mit Schwefelsäure aufgeschlossen.
Von dem Verbände landw. Versuchs-Stationen i. D. R. ist die Aufschlieflung
mit Schwefelsäure vereinbart. * 2 ) Dieselbe wird am besten nach dem Vor
schläge von G. Loges 3 ) ausgeführt. 10 g Phosphatmehl werden in einem 1 / 2 1-Kolben
von hartem Kaliglase mit Wasser durchfeuchtet und mit 50 ccm konzentrierter
Schwefelsäure versetzt. Darauf erhitzt man die Masse entweder im Sand- oder
J ) Diese Vereinbarung ist auch vom V. intern. Kongreß f. angewandte, Chemie an
genommen.
2 ) Landw. Versuchs-Stationen 1893, 43, 324. Der V. intern. Kongreß f. angewandte
Chemie hat sich ebenfalls für das Aufschließen mit Schwefelsäure ausgesprochen.
3 ) Repertorium f. anal. Chemie 1887, S. 85 u.. Privat-Mitteilung.