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Künstliche Düngemittel.
2. Statt des Rotierapparates 1 ) darf kein Schüttelapparat angewendet werden.
3. Zur sofort nach der Schüttelung vorgenommenen Filtration verwendet man zweck
mäßig große Falteulilter; wenn die Flüssigkeit anfangs trübe filtriert, wird sie auf das
Filter zurüokgegossen.
Die so hergestellte Zitronensäure-Lösung enthält unter Umständen hei kiesel-
säurereichen und eisenarmen Thomasmehlen verhältnismäßig viel Kieselsäure, und
diese wirkt, weil sie sich unlöslich ausscheidet, fehlerhaft d. h. bedingt zu hohe
Ergebnisse. Die Zitronensäure-Lösungen von solchen Thomasmehlen erscheinen
hell, fast farblos und liefern nur schwierig filtrierende Niederschläge. Zur
Vermeidung der durch Mitausscheidung von Kieselsäure bedingten Fehler können
verschiedene, bereits S. 154—156 beschriebene Verfahren angewendet werden. Die
deutschen Versuchs-Stationen haben die Vorprüfung nach Kellner (S. 154 Anm. 1),
die Abscheidung der Kieselsäure durch Eindampfen mit Salzsäure und die Fällung
der kieselsäurefreien Lösung nach Böttcher (S. 153) vereinbart.
P. Wagner * 2 * * ) dagegen schlägt, weil an sich jede Bestimmung doppelt ausgeführt
zu werden pflegt, folgenden Weg vor;
Jede zur Untersuchung kommende Thomasmehlprobe wird von zwei, nötigenfalls von
drei verschiedenen Chemikern untersucht, und zwar wie folgt:
Verfahren I. Der eine Chemiker bestimmt die Phosphorsäure unter genauer Ein
haltung der S. 154 angegebenen Bedingungen durch Fällung mitEisen-Zitrat-Magnesia-
mixtur.
Verfahren II. Der zweite Chemiker bestimmt (selbstredend in einem anderen Teile
der Probe) die Phosphorsäure nach dem gleichen Fällungsverfahren, jedoch mit der Ab
weichung, daß er
a) nicht die Eisen-Zitrat-Magnesiamixtur, sondern die Zitrat-Magnesiamixtur ohne
Eisen verwendet, oder
b) die Zitrat-Magnesiamixtur dem zitronensauren Phosphatauszug zufügt, die Mischung
3—5 Minuten stehen läßt und sie dann in den Rührapparat bringt.
Liegt ein Thomasmehl von normalem Kieselsäuregehalt vor. so deckt sich das bei
diesem Verfahren erhaltene Ergebnis mit dem bei Verfahren I erhaltenen. Liegt dagegen
ein Ausnahmefall vor, also ein ausnehmend kieselsäurereiches Thomasmehl, so wird beim
Verfahren II ein höheres und zwar unrichtiges Ergebnis erhalten. Der Ausnahmefall wird
also mit Sicherheit entdeckt und das betreffende Thomasmehl wird dann nicht nur nach
dem Verfahren I, sondern auch nach dem Molybdänverfahren oder dem Verfahren
Naumann (S. 155) oder einem anderen genauen Verfahren untersucht.
Verfahren III. Diejenigen zitronensauren Thomasmehlausztige, welche nicht normal
gefärbt sind, vielmehr durch holle Färbung sich bemerklich machen oder auch völlig farblos
sind, mithin als eisenarme oder eisenfreie Lösungen sich darstellen, werden einem dritten
Chemiker übergeben, der sie unter Anwendung des Molybdänverfahrens (S. 150) oder des
Verfahrens von Naumann (S. 155) oder von Wagner und Kunze (S. 155) untersucht.
Bei Schiedsuntersucbungen, welche die Bestimmung der zitronensäure
löslichen Phosphorsäure in Thomasmehlen betreffen, ist nach einem Beschlüsse des
Verbandes landw. Versuchs-Stationen im Deutschen Reiche 8 ) die direkte Fällung
') Der Rotierapparat nebst Heißluft-Motor kann von Ehrhardt und Metzger in
Darmstadt oder anderen Mechanikern bezogen werden. Erstere Firma liefert auch passende,
gleichmäßig hergestellte !/ 2 1-Kolben mit Pfropfen und Blechhülse hierzu. Statt des genannten
Rotierapparates ist auch der von K. Müller in,Gebrauch, der mit einem Uhrwerk einge
richtet ist und sich ganz genau auf die Umdrehungszahl einstellen läßt. Dieser Apparat
kann von der Großuhrenfabrik F. A. Beyer in Hildesheim bezogen werden.
2 ) P. Wagner, Die Bestimmung der zitronensäurelöslichen Phosphorsäure i n
Thomasmehlen. Berlin 1903, 105.
s ) Landw. Versuchs-Stationen 1901, 56, 30; 1902, 57, 7.