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Künstliche Düngemittel.
verdampft, geglüht und der Glührückstand, wie vorhin angegeben, mit Silberlösung
geprüft. Dieses Verfahren hat vor dem Sjollemaschen keine Vorzüge, ist aber
umständlicher.
Fresenius und Bayerlein 1 ) weisen nach dem Verfahren von M. van
Brenkeleveen durch Überführung des Perchlorats in Rubidiumperchlorat das
Perchlorat qualitativ nach.
Zur quantitativen Bestimmung wird zunächst in einer wässerigen Lösung
des Salpeters das als Chlorid vorhandene Chlor bestimmt; eine weitere gewogene
Probe Salpeter wird unter Zusatz von wenig Alkalihydrat oder Alkalikarbonat
(Loges 2 )) oder Natriumkarbonat (Förster 8 )) oder gebranntem Kalk. Kalkhydrat
oder Calciumkarbonat (Blattner und Bresseur 4 )) oder Pyrolusit (C. Gilbert 5 6 ))
bis zur Dunkelrotgluthitze geglüht und in dem Glührückstande das Chlor bestimmt.
Der Mehrgehalt an Chlor nach dem Glühen gibt das als Chlorat und Perchlorat
vorhandene Chlor an. Bei der gesonderten Bestimmung des Chlorates verfährt
Loges 2 ) wie folgt: 5 g Salpeter werden mit 10 g ausgewaschenem, chlorfreiem
Zinkstaub und 150 ccm einer 1 °/ 0 igen Essigsäurelösung eine halbe Stunde schwach
gekocht; darauf wird filtriert und in dem Filtrat Chlor als Chlorid und Chlorat
bestimmt.
Der Verband landwirtschaftlicher Versuchs-Stationen im Deutschen Reiche hat
beschlossen, 0 ) von einer gesonderten Bestimmung des Chlorates neben Perchlorat
im Chilisalpeter abzusehen, vielmehr das Chlor in diesen beiden Verbindungsformen
zusammen zu bestimmen.
1 Teil CI ist = 2,805 Teilen CI 0 4 = 3,455 Teilen NaC10 4 .
Bezüglich des zulässigen Gehaltes an Perchlorat usw. hat der Verband landw.
Versuchs-Stationen i. D. R. beschlossen:
1. Nach neueren Beobachtungen müssen Salpeter schon mit einem Gehalt von l°/ 0
Perchlorat unbedingt als gefährlich und bedenklich bezeichnet werden, namentlich in ihrer
Anwendung zu Roggen, Gerste, Weizen und auch Hafer. In sauren Moorböden, namentlich
zu Roggen, sind Salpeter schon mit % u /o Perchlorat als gefährlich zu bezeichnen.
2. Die sogenannte Perchloratklausel der Hamburger Salpeterhändler, nach welcher
bis zu 3 / 4 °/o Perchlorat nach dem indirekten Verfahren mit zu bezahlen, ein höherer
Perchloratgehalt zwar entschädigungspflichtig sei, aber nicht zur Ablehnung eines solchen
Salpeters berechtige, ist vollkommen unannehmbar und überhaupt nicht in Betracht zu ziehen.
3. Es ist immer wieder hervorzuheben, daß die Hamburger Durchsohnitts-Schiffs-Analyse
nach dem indirekten (Differenz-) Verfahren in keiner Weise den Landwirten die notwendige
Gewähr für die Lieferung eines vollwertigen Salpeters bietet. Eine solche ist vielmehr
nur in der direkten Stickstoffbestimmung der Teilladungen gegeben.
b) Kalisalpeter.
Stickstoff, Feuchtigkeit, Chlor, Schwefelsäure, Kalk, Magnesia
und Sand werden wie bei Chilisalpeter bestimmt.
Kali. 10 g Salpeter werden in 1 1 Wasser gelöst und 25 ccm davon zur
Bestimmung des .Kalis nach S. 157 verwendet, wobei zur Zerstörung der Salpeter
’) Zeitschr. f. anal. Chem. 1898, 37, 501.
2 ) Landw. Versuchs-Stationen 1898, 50, 39.
3 ) Chem.-Zeitung 1898, 22, 357.
4 ) Ebenda 1898, 22, 589.
8 ) C. Gilbert, Methoden zur Bestimmung des Perchlorates. Tübingen, Verlag
v. Franz Pietzker, 1899.
6 ) Landw. Versuchs-Stationen 1898, 50, 36.