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Künstliche Düngemittel. 
verdampft, geglüht und der Glührückstand, wie vorhin angegeben, mit Silberlösung 
geprüft. Dieses Verfahren hat vor dem Sjollemaschen keine Vorzüge, ist aber 
umständlicher. 
Fresenius und Bayerlein 1 ) weisen nach dem Verfahren von M. van 
Brenkeleveen durch Überführung des Perchlorats in Rubidiumperchlorat das 
Perchlorat qualitativ nach. 
Zur quantitativen Bestimmung wird zunächst in einer wässerigen Lösung 
des Salpeters das als Chlorid vorhandene Chlor bestimmt; eine weitere gewogene 
Probe Salpeter wird unter Zusatz von wenig Alkalihydrat oder Alkalikarbonat 
(Loges 2 )) oder Natriumkarbonat (Förster 8 )) oder gebranntem Kalk. Kalkhydrat 
oder Calciumkarbonat (Blattner und Bresseur 4 )) oder Pyrolusit (C. Gilbert 5 6 )) 
bis zur Dunkelrotgluthitze geglüht und in dem Glührückstande das Chlor bestimmt. 
Der Mehrgehalt an Chlor nach dem Glühen gibt das als Chlorat und Perchlorat 
vorhandene Chlor an. Bei der gesonderten Bestimmung des Chlorates verfährt 
Loges 2 ) wie folgt: 5 g Salpeter werden mit 10 g ausgewaschenem, chlorfreiem 
Zinkstaub und 150 ccm einer 1 °/ 0 igen Essigsäurelösung eine halbe Stunde schwach 
gekocht; darauf wird filtriert und in dem Filtrat Chlor als Chlorid und Chlorat 
bestimmt. 
Der Verband landwirtschaftlicher Versuchs-Stationen im Deutschen Reiche hat 
beschlossen, 0 ) von einer gesonderten Bestimmung des Chlorates neben Perchlorat 
im Chilisalpeter abzusehen, vielmehr das Chlor in diesen beiden Verbindungsformen 
zusammen zu bestimmen. 
1 Teil CI ist = 2,805 Teilen CI 0 4 = 3,455 Teilen NaC10 4 . 
Bezüglich des zulässigen Gehaltes an Perchlorat usw. hat der Verband landw. 
Versuchs-Stationen i. D. R. beschlossen: 
1. Nach neueren Beobachtungen müssen Salpeter schon mit einem Gehalt von l°/ 0 
Perchlorat unbedingt als gefährlich und bedenklich bezeichnet werden, namentlich in ihrer 
Anwendung zu Roggen, Gerste, Weizen und auch Hafer. In sauren Moorböden, namentlich 
zu Roggen, sind Salpeter schon mit % u /o Perchlorat als gefährlich zu bezeichnen. 
2. Die sogenannte Perchloratklausel der Hamburger Salpeterhändler, nach welcher 
bis zu 3 / 4 °/o Perchlorat nach dem indirekten Verfahren mit zu bezahlen, ein höherer 
Perchloratgehalt zwar entschädigungspflichtig sei, aber nicht zur Ablehnung eines solchen 
Salpeters berechtige, ist vollkommen unannehmbar und überhaupt nicht in Betracht zu ziehen. 
3. Es ist immer wieder hervorzuheben, daß die Hamburger Durchsohnitts-Schiffs-Analyse 
nach dem indirekten (Differenz-) Verfahren in keiner Weise den Landwirten die notwendige 
Gewähr für die Lieferung eines vollwertigen Salpeters bietet. Eine solche ist vielmehr 
nur in der direkten Stickstoffbestimmung der Teilladungen gegeben. 
b) Kalisalpeter. 
Stickstoff, Feuchtigkeit, Chlor, Schwefelsäure, Kalk, Magnesia 
und Sand werden wie bei Chilisalpeter bestimmt. 
Kali. 10 g Salpeter werden in 1 1 Wasser gelöst und 25 ccm davon zur 
Bestimmung des .Kalis nach S. 157 verwendet, wobei zur Zerstörung der Salpeter 
’) Zeitschr. f. anal. Chem. 1898, 37, 501. 
2 ) Landw. Versuchs-Stationen 1898, 50, 39. 
3 ) Chem.-Zeitung 1898, 22, 357. 
4 ) Ebenda 1898, 22, 589. 
8 ) C. Gilbert, Methoden zur Bestimmung des Perchlorates. Tübingen, Verlag 
v. Franz Pietzker, 1899. 
6 ) Landw. Versuchs-Stationen 1898, 50, 36.
	        
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