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und verehren, wie Le Play annimmt, besonders in Gegenden, wo die
Bevorzugung nocli sehr stark ist, muß bezweifelt werden.
Le Play stellt ferner manches als typisch für die Anerben
familie hin, was für jede andere fürsorgliche Familie ebenso gut
gilt. Daß ältere Geschwister mit den jüngeren die Schulaufgaben
machen, kommt wohl auch sonst vor und ist nicht besonders charak
teristisch für die „Stammfamilie“. Daß Le Play es anführt, zeigt,
wie er bemüht ist, alles nur Erdenkliche zum Ruhme der Stamm
familie zusammenzutragen. Auf solche Weise entsteht schließlich
ein hinreißendes Panegyrikus auf die Anerbenfamilie. Er
sagt weiter:
In dieser fürsorglichen und gesunden Umgebung sind die Schwierigkeiten
des Studiums geringer; der Wissenstrieb wächst; die Geister sind dem Kespekt,
der Unterwerfung geneigter; die Betätigung des Guten erhält sich, weil sein
Beispiel fortwährend vor aller Augen ist.
Für Le Play ist es eine Tatsache, daß geschlossener Erbgang
Hand in Hand geht mit großer Kinderzahl und umgekehrt.
So sagt er, außer an vielen anderen Stellen, bei Besprechung der
Fruchtbarkeit der Anerbenfamilie*) :
Die Beobachtung zeigt, daß die Bevölkerung unweigerlich abnimmt bei
allen Völkern, bei denen das Gesetz die Kinder ermächtigt, den väterlichen
Nachlaß in natura und zu gleichen Erbportionen zu teilen. Der Familienvater
hat in der Tat nicht mehr die Macht, über sein Eigentum zu verfügen, noch
Einfluß auf die Laufbahn seiner Kinder; er kann das Wohlergehen seiner
Kinder für die Zukunft nur dadurch sichern, daß er ihre Zahl beschränkt. Das
ist die Lösung, die sich die französischen Bauern mehr und mehr zu eigen
machen.
Demgegenüber sagt Lavergne, der durchaus kein unbedingter
Anhänger der französischen gleichen Erbteilung ist, daß ja auch in
Frankreich die Möglichkeit einer Erbeseinsetzung besteht, daß die
Sitte dem aber entgegensteht und deshalb von dieser Möglichkeit
kein Gebrauch gemacht wird 2 ).
Es ist sicherlich ein voreiliger Schluß, einzig und allein das
Erbrecht für große oder kleine Kinderzahl verantwortlich zu machen.
Hier sprechen so viel andere Faktoren noch mit, daß das Erbrecht,
wenn auch sein Einfluß nicht geleugnet werden soll, doch sicher
nicht den Haupteinfluß ausübt. Die Beobachtung Le Play’s ist
ungenau, und seine Schlußfolgerung zu rasch gezogen.
*) O. E. 1. Aufl. Solinger Monographie: Notes diverses B.
2 ) Lavergne I. c. S. 554.