Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

Phytosterin  10—20  Teile  Cholesterin  kommen.  Ist  dagegen  der  Phytosteringehalt
der  Mischung  noch  geringer,  z.  B.  1  Teil  Phytosterin  auf  50  Teile  Cholesterin,  so
lassen  sich  die  Kristalle  von  denen  des  reinen  Cholesterins  makro-  und  mikroskopisch
nicht  unterscheiden.
c)  Phytosterinacetat-Probe.  Sie  beruht  auf  dem  etwa  10—20°  betragenden
Unterschiede  der  Schmelzpunkte  der  Acetylester  des  Cholesterins  einerseits ­
  und  der  Phytosterine  andererseits  und  der  Eigenschaft  dieser  Ester
in  Gemischen  nicht  zusammen,  sondern  getrennt  zu  kristallisieren.  Da
die  Acetylester  der  Phytosterine  schwerer  in  Alkohol  löslich  sind,  als  der  des  Cholesterins,
so  reichern  sich  heim  fraktionierten  Umkristallisieren  die  ersten  Krystallisationen
immer  mehr  mit  den  Phytosterinestern  an,  die  man  durch  ihre  höheren  Schmelzpunkte ­
  (125,6—137,0°  korrig.)  von  dem  Cholesterinester  (Schmelzp.  114,3—114,8°
korrig.)  unterscheidet  hezw.  in  Gemischen  neben  diesen  nachweist.
Man  verbindet  am  besten  die  Phytosterinacetat-Probe  mit  der  Phytosterin-Probe
  und  verfährt  nach  A.  Börner 1 )  in  folgender  Weise:
Das  aus  50  oder  besser  aus  100  g  Fett  in  der  oben  (S.  534)  beschriebenen
Weise  gewonnene  Bob-Cholesterin  bezw.  -Phytosterin  löst  man  in  möglichst  wenig
absolutem  Alkohol  (1),  führt  es  unter  Nachspülen  mit  geringen  Mengen  Alkohol
in  ein  kleines  Kristallisationsschälchen  (2)  über  und  läßt  kristallisieren.
Die  sich  zuerst  aussoheidenden  Kristalle  prüft  man  mittels  der  „Phytosterin-Probe“
  (S.  536)  mikroskopisch  auf  ihre  Kristallform,  ob  Cholesterin  oder  Phytosterin
bezw.  Mischkristalle  vorliegen  (3).  Nachdem  dies  geschehen  ist,  verdunstet  man  den
Alkohol  wieder  vollständig  auf  dem  Wasserbade,  setzt  darauf  2—3  ccm  Essigsäureanhydrid ­
  (4)  hinzu,  erhitzt,  unter  Bedeckung  des  Schälchens  mit  einem  Uhrglase  (5),
auf  dem  Drahtnetze  etwa  1 / 4  Minute  zum  Sieden  und  verdunstet  nach  Entfernung
des  Uhrglases  den  Überschuß  des  Essigsäureanhydrides  auf  dem  Wasserbade  (6).
Darauf  erhitzt  man  den  Inhalt  des  Schälchens  unter  Bedeckung  mit  einem  Uhrglase
mit  so  viel  absolutem  Alkohol  wie  zur  Lösung  des  Esters  erforderlich  ist  (7)  und

*)  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1901,  4,  1070.  Von  dieser
Vorschrift  weicht  die  der  Anlage  d  der  Ausführungsbestimmungen  D  zum  „Fleischbeschau-Gesetz“
  für  die  Untersuchung  des  Schweineschmalzes  auf  Pflanzenfette  etwas  ab;  sie  lautet:
„100  g  Fett  werden  in  einem  Kolben  von  1  1  Inhalt  auf  dem  Wasserbade  geschmolzen
und  mit  200  ccm  alkoholischer  Kalilauge,  welche  in  1  1  Alkohol  von  70  Volumprozenten
200  g  Kaliumhydroxyd  enthält,  auf  dem  kochenden  Wasserbad  am  Eückflußkühler  verseift.
Nach  beendeter  Verseifung,  die  etwa  1 / 2  Stunde  Zeit  erfordert,  wird  die  Seifenlösung  mit
600  ccm  Wasser  versetzt  und  nach  dem  Erkalten  in  einem  Schütteltrichter  viermal  mit
Äther  ausgeschüttelt.  Zur  ersten  Ausschüttelung  verwendet  man  800  ccm,  zu  den  folgenden
je  400  ccm  Äther.  Aus  diesen  Auszügen  wird  der  Äther  abdestilliert  und  der  Eückstand
nochmals  mit  10  ccm  obiger  Kalilauge  5—10  Minuten  im  Wasserbade  erhitzt,  die  Lösung
mit  20  ccm  Wasser  versetzt  und  nach  dem  Erkalten  zweimal  mit  je  100  ccm  Äther  ausgeschüttelt. ­
  Die  ätherische  Lösung  wird  viermal  mit  je  10  ccm  Wasser  gewaschen,
danach  durch  ein  trocknes  Filter  filtriert  und  der  Äther  abdestilliert.  Der  Eückstand
wird  in  ein  Glasschälchen  gebracht  und  darin  bei  100°  getrocknet.  Darauf  setzt  man
2—3  com  Essigsäureanhydrid  hinzu,  erhitzt,  unter  Bedeckung  des  Schälchens  mit  einem
Uhrglas,  auf  dem  Drahtnetz  etwa  J / 2  Minute  lang  zum  Sieden  und  verdunstet  den  Überschuß ­
  des  Essigsäureanhydrids  auf  dem  Wasserbade.  Der  Eückstand  wird  vier-  bis  fünfmal
aus  geringen  Mengen,  etwa  1  bis  1,5  ccm  absolutem  Alkohol  umkristallisiert  und  Vun  der
dritten  Kristallisation  ab  jedesmal  der  Schmelzpunkt  bestimmt.  Schmilzt  das  letzte  Kristallisationsprodukt ­
  erst  bei  117  0  (korrigierter  Schmelzpunkt)  oder  höher,  so  ist  der  Nachweis ­
  von  Pflanzenöl  als  erwiesen  zu  betrachten.“
            
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