Object: Die Preußische Gewerbesteuer

VIII. Heranziehung u. Erhebung durch die Gemeinden. § 41. 129 
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koppelung im Interesse der Industriegemeinden, die he § tree S ess 
summensteuer angewiesen sind, gelockert. Die Zulassun tio ;: 
weichungen über das Doppelte, aber nicht über das Dreif y ; 
het! §le heteigten. tte dus Erlaß vom 10. April 1924 u 
lsgerer Irctinz (für k. . U U LA... Y rie qut<wesorver 
für die Sladtgemeinden die Oberpräsidenten) delegiert h trehventen. 
erwies sich angesichts der Überhäufung und Überlastung der M§ sgg!ion 
mit Anträgen auf Ausnahmezulassungen als nicht ausrei Uusterten 
Wurde deshalb durch Erlaß vom 26. Februar 1926 (MBI hes. §ie 
S. 407) auch auf Fälle von Abweichungen über das Dreifach hit Y: 
ausgedehnt, dafür wurden aber gewisse Voraussetungen, die 9: hUtz!? 
rung gegen überspannung der Hilfssteuern bedeuten, ein esch s “its 
vor allem die Bedingung, daß zunächst vor router cu ss le 
Hilfssteuern die Ertragssteuer entsprechend stark ausgeschöpft fu . hzr 
Der nunmehr maßgebende Erlaß vom 25. Februar 1926 Freu: muß. 
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die Eetzsgstteute tt mindestens 400 v. H. Zuschlägen belastet ist. tes 
darf eine härtere t Fettegheter wiuau . L: pete  zfsttger belaltet ift: 
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lit totes “ue §üherer Lstqns. tuebuctshar uhr. lassen, die Zulassung unter 
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fizzten. thr Wr pielen E e ung der Abweichung außerhalb der Richt- 
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des Darniederliegens der srrihet: und tro ; L [enen hézcitwgen 1:38 
denen auch die anderen Steuerpflichtigen zu fü | schwiertgen Etzhättay Bit 
notwendig ist. In besonders zweifelhaften Ly: HER hoben. zu gl rkeuc 
brauch zu machen sein, sich durch Anhörung der UFC u r gu Ver “sss 
lungen an Ort und Stelle von dieser Notwendigkeit zu überze ; hét 
Ebenso müsssen wir entscheidenden Wert darauf f n. h;zsen:cs Vorlage an 
uns gemäß Ziff. 3. auch wirklich nur in den aller *. en F § t 
Gz v VU)  6r  CUURU NCT: 
Zu Abj. 3. 
unte Hewerhehettirbe oder Gewerbearten dürfen nicht frei- 
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Hog- Arens, Preußische Gewerbesteuer. 3. s . kehre!
	        
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