Butter und Butterschmalz.
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Da ein beträchtlicher Teil der Salizylsäure in dem Wasser der Butter gelöst
sein wird und wohl auch sein muß, wenn sie wirklich frischhaltend wirken soll,
so dürfte es sich empfehlen, zu der Prüfung auf Salizylsäure nicht das Butterfett,
sondern die Butter selbst zu verwenden, diese in dem Probierröhrchen bis zum
eben beginnenden Schmelzen zu erwärmen und darauf die alkoholische Eisenchloridlösung
hinzuzugeben.
c) Nachweis von Formaldehyd und Hexamethylentetramin. An Stelle des in
der amtlichen „Anweisung“ vom 1. April 1898 zum Gesetz betr. den Verkehr mit
Butter usw. vom 15. Juni 1897 angegebenen Verfahren empfiehlt sich für den
Nachweis des Formaldehyds die Anwendung der Vorschrift der Anlage d zu den
Ausführungsbestimmungen D vom 30. Mai 1902 zum Fleischbeschaugesetz vom 3. Juni
1900, welche in sinngemäßer Abänderung für Butter wie folgt auszuführen ist:
„50 g Fett werden in einem Kolben von etwa 500 ccm Inhalt mit 50 ccm
Wasser versetzt und erwärmt. Nachdem das Fett geschmolzen ist, destilliert man
unter Einleiten von Wasserdampf 25 ccm Flüssigkeit ah. 1 )
10 ccm des Destillats werden mit 1 ccm einer durch schweflige Säure entfärbten
Fuohsinlösung vermischt. Die Anwesenheit von Formaldehyd bewirkt Eotfärbung.
Tritt letztere nicht ein, so bedarf es einer weiteren Prüfung nicht. Im
anderen Falle wird der Rest des Destillats mit Ammoniakflüssigkeit im Überschüsse
versetzt und eingedampft. Bei Gegenwart von Formaldehyd hinterbleiben charakteristische
Kristalle von Hexamethylentetramin. Diese werden in ein paar Tropfen
Wasser gelöst, von der Lösung je ein Tropfen auf einen Objektträger gebracht
und mit den beiden folgenden Reagentien geprüft:
1. Mit Quecksilberchlorid im Überschüsse. Es entsteht hierbei sofort ein regulärer
kristallinischer Niederschlag; bald sieht man drei- und mehrstrahlige Sterne,
später Oktaeder. Letztere entstehen in großer Menge bei einer Konzentration 2 )
von 1:10000, aber auch noch sehr deutlich bei 1:100000.
2. Mit Kaliumquecksilberjodid und ein wenig verdünnter Salzsäure. Es bilden
sich hexagonale, sechsseitige, hellgelbgefärbte Sterne; bei einer Konzentration 2 )
von 1:10000 noch sehr deutlich.
Die Gegenwart von Formaldehyd darf als erwiesen nur betrachtet werden,
wenn der erhaltene kristallinische Rückstand die beiden vorstehend beschriebenen
Reaktionen zeigt.“
Durch dieses Verfahren wird, sofern man bei der Destillation mit Phosphorsäure
angesäuert hat, nicht nachgewiesen, ob Formaldehyd als solcher oder etwa
das als Frischhaltungsmittel unter dem Namen „Carin“ neuerdings in den Handel
kommende Hexamethylentetramin-Präparat 8 ) zugesetzt ist, welches letztere
unter der Einwirkung von Säuren sehr leicht in Ammoniak und Formaldehyd
zerfällt.
d) Nachweis von Alkali- und Erdalkali-Hydroxyden und -Karbonaten. Die Bestimmung
wird nach der Anlage d der Ausführungsbestimmungen D vom 30. Mai 1902
_*) Bei Gegenwart von Hexamethylentetramin dürfte sich die Anwendung von
®°/o'iger Phoaphorsäurelösung bei der Destillation empfehlen.
') Diese Konzentrationsangaben beziehen sich auf den Nachweis von Formaldehyd
in Fleisch bei Anwendung von 30 g Substanz und 40 ccm Destillat; sie dürften aber auch
hier bei Butter nicht ohne Interesse sein und einen Anhaltspunkt über die etwa vorhandenen
Mengen geben.
3 ) Vergl. die preußische Allgemeine Ministerialverfügung betr. die Verwendung von
Hexamethylentetramin als Fleischkonservierungsmittel. — Veröifentl. d. Kaiser!. Gesundheitsamtes
1905, 29, 93; Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1905, 9, 251.