Bestimmung des Zuckers in der Zuckerrübe.
601
bad — bis Blasen im Alkohol aufzusteigen beginnen — läßt man den Inhalt
sich mischen, nimmt sodann heraus, läßt etwa 1 / 2 — s / 4 Stunde an der Luft erkalten,
bringt durch Einstellen in kaltes Wasser auf Zimmertemperatur, setzt 10—15
Tropfen Bleiessig zu, füllt das gesunkene Volumen mit Alkohol wieder bis zur
Marke auf, mischt durch Umschütteln, filtriert und polarisiert im 200 mm-Rohr, wie
bei a und b.
b) Wasserverfahren, a) Die kalte Wasserbehandlung nach Pellet sowie
nachKrüger. Von dem wie bei der Alkoholbrei-Behandlung nach S. 598 hergestellten
feingeschliffenen Rübenbrei werden die Normalgewichte, also 26,048 g für Ventzke-
Soleil usw. (S. 598), oder ein Vielfaches (jedoch nicht mehr als 30 g für 200 ccm)
abgewogen und mit Hilfe eines recht weiten, langen Neusilbertrichters in einen
200 ccm-Kolben gefüllt. Der abzuwiegende Rübenbrei muß recht innig gemischt
und von kleinen Wurzeln, Fasern usw. befreit sein, was man entweder durch
Auslesen mit der Pinzette oder dadurch erreicht, daß man den Brei durch ein
grobes Sieb mit 4—6 mm Maschenweite drückt.
Nachdem der Rübenbrei unter Nachspülen mit Wasser in den Kolben ge
bracht ist, setzt man 4—5 ccm Bleiessig (in der Regel 6 ccm auf je 26,048 g)
zu, entfernt den Schaum durch 1—3 ccm Äther, füllt bis zur Marke mit Wasser
auf, schüttelt kräftig durch, filtriert und polarisiert nach Zusatz von 1—2 Tropfen
Essigsäure womöglich im 400 mm-Rohr.
Wird im 200 mm-Rohr polarisiert, so sind, weil man das Normalgewicht nicht
auf 100, sondern auf 200 ccm gefüllt hat, die Drehungsgrade mit 2 zu multiplizieren.
Für das Mark werden hier 1,35 ccm für 26,048 g Rübenbrei gerechnet, weshalb
die Drehungsgrade bezw. der Zuckergehalt mit 0,9933 zu multiplizieren sind.
Man kann diese Rechnung auch dadurch umgehen, daß man den Brei statt
in ein 200 ccm-Kölbchen in ein solches füllt, dessen Marke 201,35 ccm anzeigt.
Krüger 1 ) wendet die kalte Wasserbehandlung noch in anderer Weise an; er
setzt voraus, daß der Saftgehalt der Zuckerrübe durchschnittlich 95 °/ 0 beträgt;
demnach sind in dem Normalgewicht 26,048 x 0,95 = 24,745 g Saft, die bei An
nahme eines durchschnittlichen spezifischen Gewichtes von 1,07 ein Volumen von
24.745
= 23,12 ccm einnehmen. Werden diese mit 76,88 ccm Wasser versetzt, so
erhält man 100 ccm Flüssigkeit, deren Polarisation den Zuckergehalt der Breimenge
von 26,048 g ohne weiteres anzeigt. Auf 76,88 g Wasser kommen daher 26,048 g
Brei, oder auf 2,951 Teile Wasser 1 Teil Brei oder rund wie 3 : 1. Man verwendet
ein gewisses, in einer besonders eingerichteten Pipette abgemessenes Volumen
Wasser und wägt dazu den 3. Teil des Wassergewichtes an Rübenbrei ab; faßt
z - B. die Pipette 78,2 ccm, so sind 26,067 g Brei abzuwägen, faßt sie 77,5 ccm,
so 25,833 g usw. Zu jeder Pipette gehört je nach dem Inhalt ein bestimmtes
Normalgewicht. Der Brei wird in Nickelgefäßen (von sämtlich gleichem Gewicht)
abgewogen, mit der 3-fachen Menge Wasser versetzt, der Inhalt gemischt, nach
~0 Minuten filtriert und im 200 mm-Rohr polarisiert. Die abgelesene Zahl ergibt
direkt den Zuckergehalt des untersuchten Breies.
Das Verfahren Krügers ist zwar nicht ganz genau, aber für praktische
Zwecke ausreichend und besonders bei Massenuntersuchungen empfehlenswert.
ß) Die heiße Wasserbehandlung nach Pellet. Wenn man die Rüben
nicht zu einem feinen Brei hat schleifen können, sondern gröberen Rübenbrei an
wendet, so kann man auch hier wie bei der Alkoholbrei-Polarisation mit heißem
1 ) Deutsche Zuckerindustrie 1896, 2464.