Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

602 
Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfabrikation. 
Wasser behandeln. Die Normalmenge Brei wird in den Kolben gegeben, mit 
4—5 ccm Bleiessig versetzt, der Kolben bis zu 4 / 5 mit Wasser aulgefiillt und 
1 / 2 —1 Stunde bei 76—80° im Wasserbade erwärmt; darauf kühlt man ab, entfernt 
den Schaum durch Äther, füllt bis zur Marke auf, filtriert und polarisiert nach 
Zusatz von 1—2 Tropfen Essigsäure, wie üblich. 
Alle diese Verfahren, Alkohol- wie Wasser-, kalte wie warme Behandlung, 
liefern gute und übereinstimmende Ergebnisse, wenn die angegebenen Vorschrifts 
maßregeln beachtet werden. Jedoch ist die warme Alkoholextraktion am ge 
nauesten und für wissenschaftliche Untersuchungen am meisten zu empfehlen. Für 
Massenbestimmungen wendet man die von Müller verbesserte PelletscheDurch- 
flußröhre an, welche eine ununterbrochene Polarisation gestattet. Die Eöhre hat 
an beiden Enden dicht vor den Deckgläsern zwei B,ohrstutzen, durch welche man 
mittels Hebevorrichtung die Zuckerlösungen ununterbrochen ein- und austreten 
lassen kann. 
2. Untersuchung des Saftes. Dieses ältere, jetzt kaum mehr angewendete Ver 
fahren der Untersuchung der Zuckerrüben für technische Zwecke besteht darin, daß 
man die von Wurzelfasern, Eübenköpfen und anhaftender Erde usw. befreiten Eüben 1 ) 
entweder zu feinem Brei zerreibt oder mit einer kleinen Scknitzelmaschine zu 
Schnitzeln zerschneidet, Brei oder Schnitzel zwischen geeigneten dichten Preßtüchern 
mittels einer Spindel- oder hydraulischen Presse gehörig auspreßt, den in eine 
Flasche gefüllten Saft durch Evakuieren mittels der Wasserstrahlpumpe von Luft 
befreit und den Saft zu folgenden Bestimmungen benutzt: 
a) Spezifisches Gewicht. Dieses kann mit dem Pyknometer oder noch bequemer 
mit der Westphalschen Wage ermittelt werden (vergl. unter Milch. S. 449;. Unter Umständen 
wägt man die zur Polarisation abgemessenen 100 oder 60 ccm des Saftes und erfährt auf 
diese Weise gleichzeitig das spezifische Gewicht. Auch kann man hierfür gute Aräometer 
verwenden; für Zuokerlösungen insbesondere hat Balling eigene Aräometer angefertigt, 
welche nicht das spezifische Gewicht, sondern direkt die Zuckerprozente augeben und daher 
„Saccharometer“ genannt werden; hätte man z. B. eine reine Zuckerlösung von 1,07441 
spezifischem Gewicht, so würde die Skala des Saccharometers an dem Punkt, bis zü welchem 
dasselbe in jene Lösung einsinkt, die Zahl 18,0 tragen, die Lösung also in 100 Gewichts 
teilen = 18,0 Teile Zucker enthalten. 
Später hat Brix die Saccharometerskala von Balling aufs neue berechnet und 
revidiert; indes haben sich nur geringe Differenzen herausgestellt, welche für die Praxis 
keine Bedeutung haben. Saccharometergrade (oder Zuokerprozente) nach Balling und 
Brix sind daher im wesentlichen gleich, indes werden die nach dem spezifischen Gewichte 
abgelesenen Zuokerprozente bei Eübensäften allgemein als „Grade Brix“ aufgeführt. 
Über die den einzelnen spezifischen Gewichten entsprechenden Grade Brix und Beaumö 
vergl. am Schluß Tabelle XIII und XIV. 
Selbstverständlich bedeuten die für ZuckerrübensafLLösung gefundenen Grade Brix 
nicht reinen Zucker, sondern schließen auch die „Nichtzuckerstoffe“ mit ein; sie geben 
daher einen mehr oder weniger genauen Ausdruck für „gesamte feste Stoffe“ des Saftes. 
Um die wirkliche Zuckermenge des Saftes zu linden, wird ein weiterer Teil des Saftes: 
b) zur Bestimmung der Saccharose durch Polarisation verwendet. 
100 ccm des Eübensaftes werden in einem Kölbchen, in dessen Halse sich eine Marke 
für 100 ccm und eine solche für 110 com befindet, genau bis zur zweiten Marke — nötigenfalls 
unter Anwendung von etwas Äther zur Beseitigung , des Schaumes — mit 10 ccm Bleiessig 
(die Bereitung siehe am Schluß unter Lösungen) versetst, tüchtig durchgemischt und 10 
*) Hat man eine größere Anzahl Rüben, so nimmt man entweder nur die Hälfte 
oder ein Viertel der der Länge nach geteilten Rübe.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.