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Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfabrikation.
Beides kann in jeder Fabrik leicht festgestellt werden. Meistens ist der Gehalt des
Schnitzelsaftes mit 0,75 zu multiplizieren, um den Verlust auf Rüben zu finden.
Bezüglich der Untersuchung der ausgelaugten Schnitzel auf Futterwert
vergl. S. 256.
VII. Schlempekohle und Abfalllauge (als Düngemittel usw.).
a) Schlempekohle.
Die bei der Verarbeitung von Melasse verbleibende Schlempe liefert die sog.
Sohlempekohle, indem die Schlempe eingetrocknet und der krümelige Rückstand bis
zur völligen Verkohlung erhitzt wird.
Die Schlempekohle zieht rasch Wasser an, worauf bei der Probenahme und
Aufbewahrung Rücksicht zu nehmen ist. Dieselbe dient zur Darstellung von
Kaliumsalzen; ihr Handelswert ist daher vorwiegend durch den Gehalt an Kali
bezw. an kohlensaurem Kalium bedingt.
Da die Schlempekohle neben dem kohlensauren Kalium noch kohlensaures
Natrium enthält, so kann man den Gehalt an ersterem nicht aus dem Gehalt an
Kohlensäure berechnen, ebensowenig aus dem Gehalt an Kalium allein, weil dieses
auch ferner an Chlor, Schwefelsäure usw. gebunden ist. Es muß daher für die meisten
Zwecke eine vollständige Untersuchung der Schlempekohle ausgeführt werden,
1. Wasser. 10 g werden bei 105—110° bis zur Gewichtsbeständigkeit getrocknet.
2. Kohlensäure (vergl. unter Mergel, S. 102).
3. Die in Wasser unlöslichen Stoffe. 20 g werden mit etwa 200 ccm
Wasser Ubergossen, einige Zeit auf dem Wasserbade erwärmt, durch ein vorher
getrocknetes und gewogenes Filter in einen Liter-Kolben filtriert und der kohlige,
auf das Filter gebrachte Rückstand hinreichend mit heißem Wasser ausgewaschen.
Der Filterinhalt wird bei 105—110° getrocknet und als unlöslicher Rückstand
gewogen.
4. Untersuchung der wässerigen Lösung. Das Filtrat wird nach dem
Abkühlen auf 1000 ccm aufgefüllt und dient zur Bestimmung:
a) des Chlors:
50 ccm werden entweder genau mit chlorfreier Salpetersäure neutralisiert und
mit 1 / 10 N-Silberlösung titriert, oder mit Salpetersäure im Uberschuß versetzt,
dann kochend mit Silberlösung gefällt und das Chlorsilber gewogen;
b) der Schwefelsäure:
200 ccm des Filtrats werden nach dem Ansäuern mit Salzsäure in üblicher
Weise mit Chlorbaryum gefällt;
. c) der Phosphorsäure:
300 ccm des Filtrats dienen nach Übersättigung mit Salpetersäure zur Fällung
der Phosphorsäure mit molybdänsaurem Ammon (vergl. S. 150);
d) des Kalis und Natrons:
50 ccm des Filtrats werden mit Salzsäure übersättigt, mit etwas Eisenchlorid
und dann kochend mit Chlorbaryum versetzt; das Filtrat dient zur Bestimmung
von Kali und Natron 1 ) nach S. 29 bezw. 157.
Bei der Umrechnung auf Salze werden Chlor, Schwefelsäure und Phosphorsäure
als an Kalium gebunden angenommen und der Rest auf kohlensaures Kalium
umgerechnet; z. B.:
J ) Man kann auch von der Bestimmung der Gesamtalkalien bezw. des Natrons absehen
und letzteres aus dem Rest ungebunden bleibender Kohlensäure berechnen.