Ausführungs-Bestimmungen zum Zuckersteuergesetz.
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Die Färbung erkennt man deutlicher, wenn man ein Blatt weißes Schreibpapier
hinter den Kolben hält und so beobachtet, daß das Licht durch die Flüssigkeit hindurch
auf das Blatt Papier fällt.
Sollte die Flüssigkeit nach dem Kochen gelbgrün oder bräunlich erscheinen, so liegt
die Möglichkeit vor, daß noch unzersetzte Kupferlösung vorhanden ist und deren blaue
Farbe nur durch die gelbbraune Farbe des Ablaufs verdeckt wird. In solchen Fällen ist
wie folgt zu verfahren:
Man fertigt aus gutem, dickem Filtrierpapier ein kleines Filter, feuchtet es mit etwas
Wasser an und setzt es in einen Glastrichter ein, wobei es am Rande des Trichters gut
lestgedrüokt wird. Der letztere wird auf ein Reagensgläsohen gesetzt. Hierauf filtriert
man etwa 10 ccm der Flüssigkeit durch das Filter und setzt dem Filtrat ungefähr die
gleiche Menge Essigsäure und einen oder zwei Tropfen einer wässerigen Lösung von gelbem
Blutlaugensalz zu. Entsteht hierbei eine stark rote Färbung des Filtrats, so ist noch
Kupfer in der Lösung und somit erwiesen, daß der Zuckerablauf weniger als 2 vom Hundert
Invertzucker enthält.
2. Bestimmung des Quotienten. Als Quotient im Sinne der Vorschrift im § 1
der Ausführungsbestimmungen gilt diejenige Zahl, welche durch Teilung des hundertfachen
Betrags der Polarisationsgrade des Ablaufs durch die Prozente Brix berechnet wird.
a) Ermittelung der Prozente Brix. Man wägt in einem reinen Becherglase
von etwa 1 j a Liter Raumgehalt zusammen mit einem hinlänglich langen Glasstabe 200 bis
300 g des Ablaufs auf 1 g genau ab. Nachdem man das Glas von der Wage heruntergenommen
hat, fügt man etwa 160 ccm heißes destilliertes Wasser hinzu, rührt mit dem
stets im Glase verbleibenden Stabe so lange vorsichtig (um das Glas nicht zu zerstoßen)
um ! bis der Ablauf im Wasser sich vollständig gelöst hat, stellt das Glas in kaltes Wasser
uud beläßt es daselbst, bis der Inhalt ungefähr die Zimmerwärme angenommen hat. Hierauf
trocknet man das Glas sorgfältig ab, stellt es wieder auf die Wage, setzt auf die andere
Schale zu den vorhandenen weitere Gewichtsstücke, welche dem Gewichte des Ablaufs entsprechen,
und läßt in das Glas so lange destilliertes Wasser von Zimmerwärme, zuletzt
vorsichtig und tropfenweise, einlaufen, bis die Wage abermals einspielt.
Nachdem die zweite Wägung beendet ist, rührt man die Flüssigkeit mit dem
inzwischen im Glase verbliebenen Glasstabe so lange gehörig um, bis sich auch nicht die
geringste Schlierenbildung mehr zeigt. Der ursprüngliche Ablauf ist dann auf die Hälfte
se mes Gehalts an Zucker verdünnt.
Zum Zwecke der Spindelung wird ein Teil der so vorbereiteten Flüssigkeit in einen
Glaszylinder hineingegeben. Die Spindelung selbst erfolgt mittels der Brixschen Spindel
nach den für die Spindelung von Branntwein, Mineralöl, Wein usw. bestehenden Regeln (siehe
z - ß- Alkoholermittelungsordnung, Centralblatt für das Deutsche Reich 1900, S. 3(7*).
Zu beachten ist, daß die Prozente auf Fünftelprozente, die Wärmegrade auf ganze Grade
abzulesen sind.
Da die abgelesenen Wärmegrade nicht immer mit der Normaltemperatur (-0 ) uberemstimmen,
sind die abgelesenen Prozente nur scheinbare. Zu ihrer Umrechnung aut berichtigte
Prozente Brix dient die am Schlüsse dieser Anlage abgedruckte Tabelle 1. Sie
euthält in der ersten mit „Wärmegrade“ überschriebenen Zeile die Temperaturen von 10 bis
29°, in der ersten mit „Abgelesene Prozente“ überschriebenen Spalte die scheinbaren abgelesenen
Prozente. Die folgenden Spalten geben die berichtigten Prozente. Man sucht
die der abgelesenen Temperatur entsprechende Spalte und geht in dieser bis zu derjenigen
^eüe, an deren Anfang, in der ersten Spalte, die abgelesenen Prozente stehen. Die Zahl,
<«if die man trifft, gibt die berichtigten Prozente der verdünnten Lösung. Betragt z. R.
l |e abgelesene Temperatur 22° und die abgelesene Prozentangabe 38,6, so findet man tur
die berichtigten Prozente 38,7.
Die so ermittelten berichtigten Prozente sind mit 2 zu vervielfältigen, um die berichtigten
Prozente der unverdünnten Lösung zu erhalten.