Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Zuckerfabrikation.

Für  Anstalten,  welche  ausschließlich  steuerfreie  Zuckerabläufe  verarbeiten  und  deren
Erzeugnisse  niemals  den  Quotienten  von  70  erreichen,  kann  die  Beaufsichtigung  auf  Grund
einer  Buchführung,  verbunden  mit  öfterer  Ermittelung  des  Quotienten  der  bezogenen  Abläufe ­
  und  der  hergestellten  Erzeugnisse,  angeordnet  werden.  Werden  ausschließlich  Zuckerabläufe ­
  mit  einem  Quotienten  unter  65  verarbeitet,  so  kann  die  Beaufsichtigung  auf  Grund
einer  Buchführung  und  öfterer  Ermittelung  des  Quotienten  der  bezogenen  Abläufe  erfolgen,
auch  wenn  der  Quotient  der  Erzeugnisse  70  oder  mehr  beträgt.
In  Fällen  des  Bedürfnisses  können  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  für  die  in
Abs.  1  und  2  bezeichneten  Anstalten  Erleichterungen  gewährt  werden.  Dem  Reichskanzler
ist  von  den  getroffenen  Maßnahmen  Kenntnis  zu  geben.
§  85.  Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  mit  dem  1.  September  1903  in  Kraft.
Anlage  A.
Anleitung  für  die  Steuerstelleu  zur  Untersuchung  der  Zuckerabläufe  auf  Invertzuckergehalt
  und  Feststellung  des  Quotienten  der  weniger  als  2  vom  Hundert
Invertzucker  enthaltenden  Zuckerabläufe.
I.  Allgemeine  Vorschriften.
1.  Bei  Beginn  der  Untersuchung  ist  zunächst  eine  Prüfung  des  Ablaufs  nach  dem
unter  II1  beschriebenen  Verfahren  auf  den  Gehalt  an  Invertzucker  auszuführen.  Sobald
sich  dieser  Gehalt  zu  2  vom  Hundert  oder  mehr  ergibt,  erfolgt  das  weitere  Verfahren  nach
§  2  Abs.  4,  5  der  Ausführungsbestimmungen.
2.  Ergibt  die  nachfolgend  unter  II2  beschriebene  Untersuchung  einen  Quotienten
von  70  oder  mehr,  so  ist  von  der  weiteren  Prüfung  des  Ablaufs  Abstand  zu  nehmen,  falls
nicht  der  Anmelder  eine  Untersuchung  durch  den  Chemiker  beantragt.
3.  Die  bei  der  Untersuchung  der  Abläufe  zu  verwendenden  Gewichte,  Meßgeräte  und
Spindeln  müssen  geeicht  oder  eichamtlich  beglaubigt  sein.
II.  Ausführung  der  Untersuchung.
1.  Untersuchung  der  Zuckerabläufe  auf  Invertzuokergehalt.  In  einer
Messing-  oder  Porzellanschale,  deren  Gewicht  auszugleichen  ist,  werden  genau  10  g  des
nötigenfalls  durch  Anwärmen  dünnflüssig  gemachten  Ablaufs  abgewogen  und  durch  Zusatz
von  etwa  50  ccm  warmem  Wasser  und  Umrühren  mit  einem  Glasstab  in  Lösung  gebracht.
Die  Lösung  bedarf,  auch  wenn  sie  getrübt  erscheinen  sollte,  in  der  Regel  einer  Filtrierung
nicht.  Man  bringt  sie  in  einen  sogenannten  Erlenmeyerschen  Kolben  von  etwa  200  ccm
Raumgehalt  und  fügt  50  ccm  Fehlingscher  Lösung  hinzu.
Die  Fehlingsche  Lösung  erhält  man  durch  Zusammengießen  gleicher  Teile  von
Kupfervitriollösung  (34,6  g  reiner  kristallisierter  Kupfervitriol,  zu  500  ccm  mit  Wasser
gelöst)  und  Seignettesalz-Natronlauge  (173  g  kristallisiertes  Seignettesalz,  zu  400  ccm  mit
Wasser  gelöst,  die  Lösung  vermischt  mit  100  ccm  einer  Natronlauge,  welche  600  g
Natronhydrat  im  Liter  enthält).  Beide  Flüssigkeiten  sind  fertig  von  einer  Chemikalienhandlung ­
  zu  beziehen  und  müssen  getrennt  aufbewahrt  werden;  von  jeder  sind  25  ccm
mittels  besonderer  Pipette  zu  entnehmen  und  der  Lösung  des  Zuckerablaufs  unter  Umschütteln ­
  zuzusetzen.
Die  mit  der  Fehlingsohen  Lösung  versetzte  Flüssigkeit  wird  im  Kochkolben  auf
ein  durch  einen  Dreifuß  getragenes  Drahtnetz  gestellt,  welches  sich  über  einem  Bunsenbrenner ­
  oder  einer  guten  Spirituslampe  befindet,  aufgekocht  und  2  Minuten  im  Sieden  erhalten. ­
  Die  Zeit  des  Siedens  darf  nicht  abgekürzt  werden.
Hierauf  entfernt  man  den  Brenner  oder  die  Lampe,  wartet  einige  Minuten,  bis  ein
in  der  Flüssigkeit  entstandener  Niederschlag  sich  abgesetzt  hat,  hält  den  Kolben  gegen
das  Licht  und  beobachtet,  ob  die  Flüssigkeit  noch  blau  gefärbt  ist.  Ist  noch  Kupfer  in
der  Lösung  vorhanden,  was  durch  die  blaue  Farbe  angezeigt  wird,  so  enthält  die  Lösung
weniger  als  2  vom  Hundert  Invertzucker,  anderenfalls  sind  2  oder  mehr  vom  Hundert
dieses  Zuckers  vorhanden.
            
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