Ausführungs-Bestimmungen zum Zuckersteuergesetz,
631
Pro-Zehntel-
Brix
,0
,1
,2
> 3
,4
,5
,6
,7
,8
,9
95
1,5155
1,6162
1,6169
1,6176
1,6183
1,6191
1,6198
1,5205
1,6212
1,5219
96
1,5227
1,6234
1,5241
1,6248
1,6266
1,6263
1,5270
1,5277
1,6285
1,6292
97
1,6299
1.5306
1,6313
1,6321
1,5328
1,5335
1,5342
1,6350
1,5357
1,5364
98
1,5372
1,6379
1,5386
1,5393
1,5401
1,5408
1,5416
1,6423
1,5430
1,5437
99
1,5446
1,5452
1,6459
1,5467
1,5474
1,5481
1,5489
1,5496
1,5503
1,5611
100
1,5518
—
—
—
—
'
—
—
—
(Fortsetzung von S. 628.)
1. Feststellung des Quotienten ohne Rücksicht auf Eaffinosegehalt.
Die folgende Vorschrift gilt in allen Fällen, unbeschadet ob Stärkezucker vorhanden
ist oder nicht.
Man wägt das halbe Normalgewicht (13 g) vom Ablauf ab, löst es in einem Meßkolben
von 100 ccm Eaumgehalt in 75 ccm Wasser, setzt 5 ccm Salzsäure vom spezifischen
Gewicht 1,19 zu und erwärmt auf 67—70° im Wasserbado. Auf dieser Temperatur wird
der Kolbeninhalt noch 5 Minuten unter häufigem Umschütteln gehalten. Da das Anwärmen
2 1 / a —5 Minuten dauern kann, wird die Arbeit im ganzen 7 1 /.,—10 Minuten in Anspruch
nehmen; in jedem Falle soll sie in 10 Minuten beendet sein. Man füllt nach dem Erkalten
zur Marke auf, verdünnt darauf 50 ccm von den 100 ccm zum Liter, nimmt davon 25 ccm
(entsprechend 0,1625 g des Ablaufs) in einen Erl enmeyersehen Kolben und setzt, um
die vorhandene freie Säure abzustumpfen, 25 ccm einer Lösung von kohlensaurem Natrium
zu, welche durch Lösen von 1,7 g wasserfreiem Salze zum Liter bereitet ist. Darauf versetzt
man mit 50 ccm Fehlingsoher Lösung (Anlage AII1), erhitzt in derselben Weise
wie bei einer Invertzuckerbestimmung zum Sieden und hält die Flüssigkeit genau 2 Minuten
im Kochen. Das Anwärmen der Flüssigkeit soll möglichst rasch mittels eines guten Dreibrenners
geschehen und unter Benutzung eines Drahtnetzes mit übergelegter ausgeschnittener
Asbestpappe S'/.j—4 Minuten in Anspruch nehmen; sobald die Flüssigkeit kräftig siedet,
wird der Dreibrenner mit einem Einbrenner vertauscht. Nach dem Erhitzen verdünnt man
die Flüssigkeit in dem Kolben mit der gleichen Eaummenge luftfreien kalten Wassers
und verfährt im übrigen genau nach dem für Invertzuckerbestimmung bekannten Verfahren
der Gewichtsanalyse mittels Reduktion des Kupferoxyduls im Wasserstoffstrom oder Ausfällung
des Kupfers aus der salpetersaureu Lösung des Kupferoxyduls auf elektrolytischem
Wege. Zur Berechnung des Ergebnisses aus der gefundenen Kupfermenge ist ausschließlich
die nachfolgende Tabelle zu benutzen, welche den Eohrzuokergehalt unmittelbar in
Prozenten angibt. Die Umrechnung des Invertzuckers in Rohrzucker ist demnach nicht
erforderlich.
(Siehe Tabelle 3 Seite 632.)
Bei der Berechnung des Quotienten sind im Endergebnisse die Bruchteile auf Zehntel
abzurunden, und zwar, wenn die zweite Stelle nach dem Komma weniger als 5 beträgt,
nach unten, anderfalls nach oben.
Beispiel; 25 ccm des invertierten Zuckerablaufs, enthaltend 0,1626 g des Ablaufs,
geben bei der Reduktion 171 mg Kupfer; diese entpsrechen 52,80 Prozent Zucker. Angenommen
der Ablauf zeige 74,6 Prozent Brix, so ist sein Quotient 70,77 oder abgerundet 70,8.
2. Feststellung des Quotienten der Zuckerabläufe mit Rücksicht auf
Eaffinosegehalt.
a) Besteht Sicherheit darüber, daß der Gehalt an Invertzucker 2 vom Hundert nicht
erreicht, so bedarf es außer der Feststellung der Prozente Brix nur der Bestimmung der
Polarisation nach Anlage A und C vor und nach der Inversion, bezogen auf das ganze