Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe und Erzeugnisse der Stärkefahrikation. 
Darauf wird der Kolken unter Wiederherstellung des Verschlusses hei v ge 
wogen und aus dem Gewichtsverlust an Kohlensäure nach der Gleichung: 
C 6 H 12 0 6 = 2C0 2 + 2C 2 H ö 0 
der Gehalt an Glukose hezw. vergärharen Stoffen berechnet, indem man den Ge 
wichtsverlust mit 2,045 oder, weil nach Pasteur nur etwa 95 °/ 0 der Glukose in 
Kohlensäure und Alkohol übergeführt werden, richtiger mit 2,15 multipliziert. An 
genommen, die in 200 ccm Lösung verwendeten 20 g Stärkezucker würden hei der 
Gärung 5,56 g an Gewicht verloren haben, so würden diese 5,56 x 2,15 = 11,954 g 
Glukose entsprechen, also würden 100 g Stärkezucker 59,77 °/ 0 Glukose bezvr. 
vergärbaren Zucker enthalten. 
Oder man ermittelt den Alkoholgehalt in dem vergorenen Rückstand, indem 
man von den 200 ccm die Hälfte abdestilliert, von dem Destillat das spezifische 
Gewicht bestimmt, die diesem entsprechenden Gewichtsprozente Alkohol aus einer 
Alkohol-Tabelle abliest und daraus durch Multiplikation mit 1,956 oder aus ge 
nanntem Grunde richtiger mit 2,06 den Gehalt an Glukose berechnet. 
Angenommen, es seien in dem Destillat 5,82 g Alkohol gefunden, so haben 
die 200 com = 20 g Substanz 5,82x 2,06 = 11,989 g oder 100 g Stärkezucker 
= 59,95 °/ 0 Glukose bezw. vergärbare Stoffe enthalten. 
Man kann nach E. Sieben die Gärungsergebnisse nur auf vergärbare Stoffe 
und nicht auf „Glukose“ zurUckführen, weil der Stärkezucker neben Glukose noch 
Maltose bezw. dextrinartige Verbindungen enthält, welche ebenfalls mit Hefe zu 
Alkohol und Kohlensäure zerfallen. 
M. Jodlbauer 1 ) empfiehlt für die Gärversuche bei Zuckerarten eine8°/ 0 -ige 
Lösung, nämlich 2 g Zucker in 25 ccm Wasser, dazu 1 ccm der Hayduckschen Nähr 
lösung (enthaltend: 0,025 g Monokaliumphosphat, 0,0085 g Magnesiumsulfat und 
0,02 g Asparagin) und 1 g, d. h. 50 °/ 0 des verwendeten Zuckers von einer frischen, 
gereinigten, auf einer Tonplatte entwässerten Bierhefe. Die Gärung wird in einem 
Wasserbade vorgenommen, dessen Temperatur mittels eines Thermoregulators auf 
38° gehalten werden kann. Das Gasableitungsrohr ist mit einem Kühler ver 
bunden und daran schließt sich ein U-förmiges Rohr, welches mit konzentrierter 
Schwefelsäure angefeuchtete Glasperlen enthält, und weiter ein Kaliapparat. In 
letzterem wird die entwickelte Kohlensäure aufgefangen und direkt gewogen. 
Saccharose gebraucht zur Vergärung doppelt soviel Zeit als Glukose. Zur 
Prüfung, ob aller Zucker vergoren ist, soll die verdünnte Gärflüssigkeit in einer 
Kontrollprobe mit 1 g salzsaurem Phenylhydrazin und 2 g essigsaurem Natrium 
auf dem Wasserbade erhitzt werden; wenn noch nicht aller Zucker vergoren ist, 
so färbt sich die Flüssigkeit gelb und liefert einen gelben Niederschlag. 
Die letzten Mengen Kohlensäure werden wie vorstehend unter Erwärmen 
und Durchleiten von kohlensäurefreier Luft ausgetrieben. 
Unter Einhaltung dieser Vorsichtsmaßregel ist nach Jodlbauer 1 Teil 
Kohlensäure = 2,029 Teilen Saccharose und = 2,148 Teilen Glukose. 
Die unvergärbaren Stoffe des Stärkezuckers bezw. -sirups besitzen stark rechts 
drehende Eigenschaften und beruht hierauf das Verfahren, die Anwesenheit dieser 
Erzeugnisse in zuckerhaltigen Flüssigkeiten nachzuweisen. Versetzt man die stark 
konzentrierte wässerige Lösung mit 90 °/ 0 -igem Alkohol, so bleiben die am stärksten 
*) Zeitschr. d. Vereins f. Rübenzuckerindustrie 38, 308, und Zeitschr. f. anal. 
Chemie 1889, 28, 625.
	        
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