Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Stärkefabrikation.

2.  Biercouleur  (zum  Färben  von  Bier,  Wein,  Essig  usw.),  welche  noch  etwas
Dextrin  aufweisen  darf,  aber  auch  in  75  °/ 0 -igem  Alkohol  löslich  sein  muß.
Man  unterscheidet  beide  Sorten  durch  Lösen  in  80°/ 0 -igem  Alkohol,  worin
erstere  Couleur  ganz  löslich  ist,  letztere  nicht.  Ist  eine  Zuckercouleur  in  75  °/ 0 -igem
Alkohol  nicht  löslich  oder  gar  zum  Teil  in  Wasser  unlöslich,  so  ist  sie  zu  verwerfen. ­

3.  Die  Asche,  welche  wie  bei  Zucker  (S.  610)  bestimmt  wird,  soll  nicht
mehr  als  0,5  °/ 0  betragen.  Eine  Zuckercouleur,  welche  z.  B.  aus  Melasse  dargestellt
wurde,  enthält  erheblich  mehr  Asche.
4.  Die  Farbe  kann  nach  S.  610  mit  dem  Stammerschen  Farbenmaß  ermittelt ­
  werden.
            
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