Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe und Erzeugnisse der Stärkefabrikation. 
2. Biercouleur (zum Färben von Bier, Wein, Essig usw.), welche noch etwas 
Dextrin aufweisen darf, aber auch in 75 °/ 0 -igem Alkohol löslich sein muß. 
Man unterscheidet beide Sorten durch Lösen in 80°/ 0 -igem Alkohol, worin 
erstere Couleur ganz löslich ist, letztere nicht. Ist eine Zuckercouleur in 75 °/ 0 -igem 
Alkohol nicht löslich oder gar zum Teil in Wasser unlöslich, so ist sie zu ver 
werfen. 
3. Die Asche, welche wie bei Zucker (S. 610) bestimmt wird, soll nicht 
mehr als 0,5 °/ 0 betragen. Eine Zuckercouleur, welche z. B. aus Melasse dargestellt 
wurde, enthält erheblich mehr Asche. 
4. Die Farbe kann nach S. 610 mit dem Stammerschen Farbenmaß er 
mittelt werden.
	        
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