Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Untersuchung  der  vergorenen  Maische.

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das  überschüssige  Blei  durch  Schwefelsäure,  filtriert,  neutralisiert  wieder  mit  Natronlauge
and  fällt  dann  erst  mit  Fehlingsoher  Lösung.
Bei  Berechnung  des  Dextringehaltes  führt  man  die  gefundene  Menge  Maltose
durch  Multiplikation  mit  20 / 19  =  1,053  auf  Glukose  zurück,  zieht  diese  von  der  Gesamtglukose ­
  ah  und  multipliziert  den  Rest  mit  0,9;  sind  also  z.  B.  12%  Maltose  und
18%  Glukose  gefunden,  so  ist  der  Dextringehalt  =  [18  —(12  x  1,053)]  x  0,9  =  4,83%,
also  Gesamtmenge  der  vergärharen  Stoffe  12  +  4,83  =  16,83  %.
Von  100  Teilen  vergärharen  Stoffen  sind  daher  71,3  %  Maltose;  es  ist  dieses  das
Verhältnis  von  Maltose  :  Dextrin  (M  :  D);  im  allgemeinen  enthalten  die  Maischen
70—80%  Maltose  und  20—30  %  Dextrin.
8.  Berechnung  des  Beinheitsquotienten.  Wenn  wie  vorstehend  20,65°  Saccharometeranzeige ­
  =  S,  16,83  %  vergärhare  Stoffe  (Maltose  +  Dextrin)  =  D  gefunden
sind,  so  berechnet  sich  der  Reinheitsquotient  Q  nach  der  Formal:

Q  :

Dx  100

also

16,83  x  100

=  81,50%,

8  ’  “  20,65
oder  auf  Glukosewert  (in  diesem  Falle  D  =  18)  zurückgeführt:
0  =  —  x  =  87  16  °l
**  20,65  ’
Der  Glukosequotient  ist  selbstverständlich  immer  höher,  der  erste  auf  Maltose
+  Dextrin  berechnete  der  wirkliche  Reinheitsquotient.
4.  Berechnung  des  Trebervolnmens,  der  aufgeschlossenen  und  nicht  aufgeschlossenen ­
  Stärke. J )

Wiegt  1  1  Maische  =  1086,4  g,
das  Unlösliche  (Treber)  von  1  1  Maische  =  52,2  „
so  wiegt  das  Lösliche  in  1  1  ...  .  1034,2  g.
Wird  letztere  Zahl  durch  das  spezifische  Gewicht  des  Maischefiltrats,  z.  B.  1,0813,
dividiert,  so  erhält  man  das  Volumen  des  Flüssigen,  also  —  956,4  ccm;  dann
ist  das  Volumen  des  Unlöslichen  (Treber)  =  43,6  ccm.  Wenn  ferner  der  unlösliche
Rückstand  nach  b,  1  S.  663  =  12,77  %  Stärke  ergeben  hat,  das  Maischefiltrat  132,48  g
Maltose  und  26,13  g  Dextrin,  so  enthält:

1

1  Maische  an  unaufgeschlossener  Stärke

12,77  x  62,2
100

=  6,66  g  und

1  1  Maischfiltrat  an  aufgeschlossener  Stärke  =  132,48  x  0,95  +  26,13  =  151,98  g.
Im  letzteren  Falle  muß  die  Maltose  durch  Multiplikation  mit  0,95  auf  den
Stärkewert  zurückgeführt  werden.
Da  1  1  Maische  956,4  ccm  Flüssiges  (Filtrat)  enthält,  so  ergibt  sich  die  aufgeschlossene ­
  Stärke  für  1  1  Maische  zu  — 1 —  =  115,33  g.

Von  der  Gesamtstärke  145,33  +  6,66  =  151,99  g  für  1  1  Maische  sind  daher
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151,99  =  4,38  %  unaufgeschlossen  geblieben.

VII.  Untersuchung  der  vergorenen  Maische.
Für  die  Untersuchung  der  vergorenen  Maische  ist  noch  mehr  als  für  die  der
süßen  Maische  zu  beachten,  daß  beim  Filtrieren  jede  Konzentrationsveränderung
durch  Verdunstung  vermieden  werden  muß  (vergl.  hierüber  und  über  sonstige  zu  beachtende ­
  Maßregeln  S.  663).
r )  Vergl.  E.  Wein,  Agrik.-chem,  Analyse,  1899,  129.
            
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