Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Beurteilung  des  Brennereibetriebes.  —  Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.  671

Wenn  man  es  für  bequemer  hält,  die  Nährstoffmengen  für  100  1  zu  berechnen,  so
würde  man,  auf  4800  1  Schlempe  bezogen,  folgende  Zahlen  für  100  1  Schlempe  erhalten:

Stickstoff-Substanz  1,63  kg,
Stickstofffreie  Extraktstoffe  2,65  „
Fett  0,18  „
Eohfaser  0,65  „
Mineralstoffe  0,77  „

Im  ganzen  Trockensubstanz  5,78  kg.

IX.  Anhaltspunkte  zur  Beurteilung  des  Brennereibetriebes.
Aus  der  zur  Einmaisohung  gelangenden  Menge  Stärke  wird  in  der  Praxis  selbstverständlich ­
  nicht  die  theoretisch  mögliche  Menge  Alkohol  gewonnen,  weil  der  Betrieb ­
  mit  verschiedenen,  zum  Teil  unvermeidlichen  Verlusten  verbunden  ist.  Die  stetige
Untersuchung  der  Rohstoffe,  Zwischen-  und  Enderzeugnisse  soll  Aufschluß  geben,  wie
hoch  die  Ausbeute  ist,  bezw.  ob  sich  die  Verluste  innerhalb  der  zulässigen  Grenzen  bewegen. ­
  Um  zu  beurteilen,  ob  der  Betrieb  ein  regelmäßiger  war,  gibt  M.  Märcker  (1.  c.)
folgende  Anhaltspunkte;
1.  Die  beim  Dämpfen  nicht  aufgeschlossene  und  daher  der  Einwirkung  der  Diastase
sich  entziehende  Menge  Stärke  beträgt:
bei  gutem  mittlerem  schlechtem  Betriebe
1,5  «/„,  3,0  °/ 0 ,  4,5  °/ 0 .
2.  Von  der  eingemaischten  und  in  gärungsfähige  Substanz  umgewandelten  Stärke
bleiben  unvergoren:
3,9  o/ 0 ,  6,8  °/ 0 ,  H,5  «/„.
3.  In  Nebenerzeugnisse  werden  übergefiihrt  und  durch  Verdunsten  von  Alkohol
gehen  verloren;

9,5  °/ 0 ,
4.  Also  im  ganzen  Verluste
14,9  °/ 0 ,
also  werden  in  Alkohol  übergeführt:
85,1  °/ 0 ,
Man  erhält  für  1  kg  Stärke;
60,5

13,5  o/ 0 ,

16,8  o/ 0 .

23,3  o/ 0 ,

32,8  o/o,

76,7  o/ 0 ,

67,2  o/ 0 .

55,0

48,0  l-°/o  Alkohol,

B.  Spiritus,  Branntweine  und  Liköre.
Hierher  gehören  alle  alkoholische  Flüssigkeiten  oder  Getränke,  die  durch
Destillation  von  vergorenen  Maischen  oder  Flüssigkeiten  und  durch  Vermischen
des  Destillats  mit  Wasser  teilweise  unter  Zusatz  von  Zucker  (eigentliche  Liköre)
oder  von  Pflanzenauszügen  (bittere  Liköre)  hergestellt  sind.
Die  verschiedenen  Sprit-,  Branntwein-  (Kognak,  Eum,  Arrak)  und  Likor-Sorten
  werden  in  mehr  oder  weniger  gleicher  Weise  untersucht.  Xm  bezüglich
des  Extraktes  bedürfen  die  süßen  und  bitteren  Liköre  einer  besonderen  Prüfung.
Von  den  nachfolgenden  Bestimmungen  werden  spezifisches  Gericht, ­
  Alkohol,  die  Gesamt-  und  nicht  flüchtige  Säure  sowie  die  Basen
lm  ursprünglichen  Spiritus  bezw.  Branntwein,  dagegen  Aldehyd,
iurfurol,  Ester  und  höhere  Alkohole  im  Destillat  bestimmt.
1.  Bestimmung  des  spezifischen  Gewichtes.  Das  spezifische  Gewicht  wird
wie  üblich  mit  dem  Pyknometer  (S.  449)  oder  der  Westphalschen  Wage  (S.  449)
bei  150  bestimmt.
            
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