Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Spiritusfabrikation.

an  Verunreinigungen  weit  über  den  Grenzzahlen  liegt;  diese  Branntweine  würden  einen
erheblichen  Zusatz  von  Sprit  vertragen,  ohne  daß  sie  unter  die  Grenzzahlen  kämen.  Auch
das  Verhältnis  der  höheren  Alkohole  zu  den  Estern  schwankt  innerhalb  sehr  weiter  Grenzen.
Es  ist  hiernach  nicht  zulässig,  die  Grenzzahlen,  die  für  die  Weinbranntweine  des  Bezirks
Cognac  gelten,  ohne  weiteres  auf  Weinbranntweine  anderen  Ursprungs  oder  auf  andere
Edelbranntweine  zu  übertragen.“
Auch  ist  es  unzulässig,  so  verschiedenartige  Stoffe,  wie  die  genannten  Verunreinigungen,
zusammenzuzählen  und  aus  der  Summe  derselben  das  Urteil  abzuleiten,
„Immer  wird  man  prüfen  müssen,  woraus  sich  diese  Summe  zusammensetzt,  welche
Faktoren  dabei  vorwiegen,  welche  mehr  zurücktreten.  Namentlich  gilt  dies,  worauf  schon
Franz  Freyer 1 )  hingewiesen  hat,  von  den  Säuren  der  Branntweine.  Deren  Menge
schwankt  ganz  besonders  stark,  und  vielfach  findet  man  bei  Branntweinen  mit  einem  sehr
hohen  Verunreinigungskoeffizienten,  daß  sie  abnorm  hohe  Mengen  von  Säure  enthalten.
Freyer  schlägt  daher  vor,  auf  den  Säuregehalt  Rücksicht  zu  nehmen  und  einen  100  mg
in  100  ccm  absolutem  Alkohol  überschreitenden  Betrag  nicht  dom  Verunreinigungskoeffizienten
zuzuzählen.  Ganz  ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  bei  den  Estern,  die  in  Branntweinen
aus  essigstichigen  Maischen  im  Übermaß  vorhanden  sein  können;  dies  kommt  aber  doch
seltener  vor  als  bei  den  Säuren.
Wenn  hiernach  auch  vor  der  schablonenhaften  Anwendung  der  von  den  französischen
Chemikern  aufgestellten  Grenzzahlen  für  den  Verunreinigungskoeffizienten  gewarnt  werden
muß,  so  kann  andererseits  zugegeben  werden,  daß  es  nicht  selten  möglich  ist,  durch  eine
eingehende  Untersuchung  festzustellen,  daß  ein  Branntwein  wahrscheinlich  kein  reines
Destillat  ist.  Der  Hauptwert  ist  dabei  auf  die  Bestimmung  der  Ester  und  namentlich  der
höheren  Alkohole  zu  legen.  In  der  Hegel  handelt  es  sich  bei  Edelbranntweinen  des
Handels,  die  nicht  aus  reinen  Destillaten  bestehen,  entweder  um  Verschnitte  mit  reinem
Sprit  oder  um  Zusätze  von  künstlichen  Essenzen,  die  nur  selten  reich  an  Estern  sind.
Durch  den  Verschnitt  mit  Feinsprit,  der  nur  Spuren  von  Estern  und  in  der  Hegel  kein
Fuselöl  enthält,  werden  alle  Verunreinigungen  der  Destillate  in  ihrer  Menge  herabgesetzt.
Ähnliches  gilt  auch  von  der  Mehrzahl  der  aus  Feinsprit  und  Essenzen  hergestellten
künstlichen  Bdelbranntwcine.  Von  Ed.  Polenske' 2 )  ist  eine  große  Anzahl  von  Branntwein-Essenzen,
  -Schärfen,  -Verstärkungsmitteln  usw.  untersucht  worden.  Die  dabei  gewonnenen
Zahlen  lehren,  daß  nur  wenige  dieser  Essenzen  reich  an  Estern  sind;  die  meisten  enthalten
sogar  überraschend  wenig  Ester,  besonders  in  Anbetracht  des  Umstandes,  daß  in  der  Regel
auf  100  1  des  fertigen  Branntweins  nicht  mehr  als  höchstens  1  1,  oft  noch  weniger,  Essenz
verwendet  wird.  Allerdings  findet  man  zuweilen  auch  Essenzen  mit  hohem  Estergehalte,
wie  z.  B.  die  von  A.  Scala 3 )  untersuchten  Eumessenzen  mit  7—27  Volumprozent  Estern.
Große  Mengen  höherer  Alkohole  enthalten  fast  nur  die  Essenzen,  die  zur  Herstellung  von
künstlichem  Kornbranntwein  dienen;  wahrscheinlich  enthalten  die  Essenzen  wirkliches
Kornfuselöl,  das  bei  der  Rektifikation  des  Kornbranntweins  gewonnen  wird.
Dementsprechend  sind  die  bisher  untersuchten  Kunst-  oder  Fagon-Edelbranntweine
meist  arm  an  Säuren,  Estern  und  höheren  Alkoholen.“ 1 )
3.  Eine  Sonderstellung  unter  den  Edelbranntweinen  nehmen  nach  K.  Win  di  sch  die
Kirsch-  und  Zwetschenbranntweine,  sowie  die  übrigen  aus  Steinobst  hergestellten
Branntweine  insofern  ein,  als  sie  Blausäure  und  Benzaldehyd  bezw.  die  Verbindung
beider,  Benzaldehydcyanhydrin,  sowie  meist  Benzoesäureäther  enthalten.  Diese  Besonderheit
ist  natürlich  ebenfalls  zur  analytischen  Bewertung  herangezogen  worden.  Aber  auch  hier
ist  die  höchste  Vorsicht  am  Platze.  Diese  Branntweine  enthalten  nur  dann  erhebliche
J )  Zeitschr.  landw.  Versuohswesen  in  Österreich  1902,  5,  1266.
2 )  Arbeiten  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte  1890,  6,  294  u.  518;  1894,  9,  135;  1895,
10,  505;  1897,  13,  301;  1898,  14,  684.
3 )  II  Rhum  e  le  sue  falsificazioni.  Ricerche  di  Alberto  Scala.  Roma  1890.
4 )  Vergl.  B.  Möhler,  Compt.  rend.  1891,  112,  53,  und  M.  Mansfeld,  Zeitschr.
Nahr.-Unters.,  Hyg.  u.  Warenk.  1894,  8,  306;  1896,  9,  318;  1896,  10,  319;  Jahresberichte
der  Unters.-Anstalt  des  allgem.  österr.  Apoth.-Vereins  1897—1900.
            
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