Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Essig.

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Die  auftretenden  Erscheinungen  sind:
1.  Konzentrierte  Essigessenz  gibt  eine  blanke  dunkelrote  Färbung.
2.  Mit  Wasser  verdünnte  1  °/ 0 -ige  Essenz  gibt  eine  blanke,  hellgelbe  Färbung.
3.  Keiner  Gärungsessig  gibt  eine  dunkelrote  Färbung;  die  Flüssigkeit  wird  aber  bald
trübe  und  völlig  undurchsichtig;  an  der  Oberfläche  bildet  sich  eine  grünliche  Schicht.
4.  Keiner  mit  Wasser  verdünnter  Gärungsessig  gibt  ebenfalls  eine  dunkelrote  Färbung
und  wird  bald  trübe.
5.  Ein  Gemisch  von  100  ccm  10°/ 0 -igem  Gärungsessig  und  20  ccm  Essigessenz:  blank
gelblichrot.
а.  Destilliert  man  Gärungsessig  und  prüft  dann  das  Destillat  und  den  Rückstand,
so  beobachtet  man  folgende  Erscheinungen:
a)  Das  Destillat  zeigt  eine  hellgelbe  Färbung  und  bleibt  blank;
ß)  der  Rückstand  zeigt  eine  duukelrote  Färbung  und  wird  trübe  und  undurchsichtig. ­

b)  Übergießt  man  neue  Essigspäne  mit  Essigessenz  und  läßt  längere  Zeit  stehen,
so  erhält  man  nach  dem  angegebenen  Verfahren  eine  dunkelrote  Färbung;  die
Flüssigkeit  bleibt  blank.
13.  Anhaltspunkte  zur  Beurteilung  des  Essigs.  1.  Speiseessig  soll  im  allgemeinen
3,5—4,0  °/ 0 ,  keinesfalls  unter  3%  Essigsäure  (C 2 H 4 0. 2 )  enthalten.
G.  Popp 1 )  hat  zwar  nachgewiesen,  daß  man  zur  Verbesserung  des  Geschmackes  von
Speisen,  selbst  von  alkalisch  beschaffenen  Speisen  mit  2  °/ 0 -igem  Essig  ebensoweit  kommt,
als  mit  3  °/ 0 -igem  Essig,  daß  ferner  2  °/ 0 -iger  Essig  zur  Haltbarmachung  von  Nahrungsmitteln ­
  dieselben  Dienste  leistet,  als  3  °/ 0 -iger  Essig;  nichtsdestoweniger  soll  nach  G.  Popp
a ü  3  °/ 0  Essigsäure  als  Mindestmenge  im  Essig  —  die  deutschen  Essig-Fabrikanten  fordern
sogar  3,5  °/ 0  —  festgehalten  werden,  weil  ein  Essig  unter  3  °/ 0  Essigsäure  beim  Aufbewahren ­
  durch  Kahmhautbildung  und  das  reichliche  Auftreten  von  Essigälchen  leicht
verdirbt.
2.  Derselbe  soll  klar  und  durchsichtig  sein.  Durch  Essigälchen  getrübter  oder  mit
Pilzwucherungen  bedeckter  Essig  ist  zu  beanstanden.
Speiseessig  darf:
3.  keine  giftigen  Metalle,
4.  keine  scharf  schmeckenden  Stoffe,
5.  keine  Teerbestandteile  (Phenole  oder  brenzliche  Stoffe), 3 )
б.  keine  freien  Mineralsäuren  enthalten.
7.  Essig  muß  frei  von  Frischhaltungsmitteln  sein,  wenn  nicht  die  Bezeichnung  einen
besonderen  Hinweis  auf  solche  enthält.
*)  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1903,  6,  952.
3 )  Von  einigen  Seiten  (vergl.  E.  Hintz,  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.
Genußmittel  1899,  2,  132)  wird  der  Essigessenz.  (Holzessig)  wegen  ihrer  größeren  Haltbarkeit ­
  vor  dem  Gärungsessig  der  Vorzug  gegeben  und  hervorgehoben,  daß  auch  der
kpritessig  ein  Kunsterzeugnis  ist  —  im  Gegensatz  zu  dem  Bier-,  Obst-  und  Weinessig  als
Naturerzeugnissen  —.  Das  kann  aber  kein  Grund  sein,  daß  im  Handel  der  Holzessig  von
dem  Gärungsessig  auch  durch  seine  Bezeichnung  unterschieden  werden  soll,  damit  der
Aaufer  weiß,  welches  Erzeugnis  er  vor  sich  hat.

Landwirtschaftliche  Stoffe,  3.  Auflage.

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