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Bier und seine Rohstoffe.
e) Der Geruch des Hopfens soll stark aromatisch, fast betäubend, der Geschmack
rein und angenehm bitter sein. Ordinärer Hopfen riecht scharf, oft an Knoblauch erinnernd.
f) Feine Hopfensorten haben keine oder nur verkümmerte Früchte; Früchte in den
Dolden deuten auf einen ordinären Hopfen.
V, Würze.
Die Würze wird im allgemeinen wie Malz bezw. Bier untersucht.
1. Extraktgehalt. Derselbe wird in der Praxis entweder durch Ballings
Saccharometer oder auch durch Bestimmung des spezifischen Gewichts mit der
Westphalschen Wage oder im Pyknometer (vergl. S. 449) und Aufsuchen des
dem spezifischen Gewicht entsprechenden Extraktgehaltes in der Ballingschen
Extrakttabelle (vergl. Tabelle XIII am Schluß) oder nach der Tabelle Schultze-Ostermann
(Tabelle XY am Schluß) ermittelt.
Auf diese Weise wird jedoch nur annähernd der Extraktgehalt gefunden,
wie er für rein praktische Zwecke einigermaßen genügt.
Für genaue Untersuchungen soll nach N. Rüber 1 ) und H. Ellion 2 ) der
Extraktgehalt im luftverdünnten Raum bei etwa 97° ermittelt werden, zu welchem
Zweck man etwa 10 g Würze wie bei Zuckersäften (S. 610) abwägt.
Die Extrakttabelle von Schultze-Ostermann ist nach Trockensubstanzbestimmungen
in der Würze bei 70—75° im Wasserhade unter gewöhnlichem Luftdruck
berechnet, hei welcher die Maltose nicht alles Wasser verliert. Aus dem
Grunde gibt diese Tabelle nicht den wirklichen Trockensubstanzgehalt an. H. Ellion
hat daher eine neue Tabelle berechnet, welche den dem spezifischen Gewicht entsprechenden
wirklichen Trockensubstanzgehalt angibt, und deren Werte entsprechend
niedriger sind als die in der Tabelle von Schultze-Ostermann (vergl. Tabelle
No. XV im Anhänge, Anm.).
2. Maltose. 50 ccm Würze werden zu 500 ccm verdünnt, hiervon 25 ccm
mit Fehlingscher Lösung 4 Minuten gekocht, das ausgeschiedene Kupferoxydul
durch ein Asbestfilter filtriert und als Kupfer (oder auch als Kupferoxyd S. 230)
gewogen. Uber die dem gewogenen Kupfer entsprechende Menge Maltose vergl.
Tabelle VI am Schluß.
Will man die Maltose titrimetrisch bestimmen, so verfährt man nach S. 227.
3. Dextrin. 25—30 ccm Würze werden auf 200 ccm verdünnt, mit 20 ccm Salzsäure
von 1,1285 spezifischem Gewicht versetzt und 3 Stunden in einem kochenden Wasserbade
erhitzt; nach dem Erkalten wird mit Natronlauge neutralisiert, auf 500 ccm aufgefüllt
und hiervon werden 25 ccm zur Bestimmung der Glukose nach S. 230 verwendet.
Um hieraus die Menge Dextrin zu finden, muß man die gefundene Menge
Maltose durch Multiplikation mit 20 / 19 oder 1,052 erst auf Glukose umrechnen,
diese Menge von der Gesamtglukose abziehen und den Rest mit 0,9 multiplizieren.
Angenommen, es sind 14 °/ 0 Extrakt, 8,5 °/ 0 Maltose und 13,0 °/ 0 Glukose gefunden,
so ist die Dextrinmenge =
[13,0 — (8,5 x 1,052)] x 0,9 = 3,65 °/ 0 .
4. Stickstollsubstanz. 20 ccm Würze werden in dem für die Stickstoff-Bestimmungen
gewählten Kolben im Wasserbade bis auf ein kleines Volumen eingedunstet,
dann tropfenweise —- um ein plötzliches Aufschäumen zu vermeiden — mit
20 ccm konzentrierter Schwefelsäure usw. versetzt, erst mit kleiner, zuletzt mit starker
Flamme bis zur Entfärbung erwärmt und nachKjeldahl (S. 138) weiter behandelt.
5. Säure. 20 ccm Würze werden mit 1 /j 0 Normal-Natronlauge nach dem
Tüpfelverfahren titriert, indem man erst annähernd neutralisiert und dann unter
*) Zeitschr. f. angew. Chemie 1890, 314,
2 ) Ebenda 1890, 291.