Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Bier  und  seine  Rohstoffe.

8.  Bestimmung  des  Glyzerins.  50  ccm  Bier  werden  mit  etwa  3  g  Kalkhydrat
Ca(0H) 2  zum  Sirup  eingedampft,  mit  etwa  10  g  grob  gepulvertem  Marmor  oder
Seesand  gemischt  und  zur  Trockne  gebracht,  wobei  es  nicht  ratsam  ist,  daß  der
Eückstand  ganz  trocken  oder  sogar  hart  wird.  Man  trennt  denselben  vollständig
von  der  Schale  und  kocht  ihn  mit  100-150  ccm  starkem  (etwa  96°/ 0 -igem)
Alkohol  aus.  Der  alkoholische  Auszug  wird  nach  der  Filtration  verdampft,  bezw.
der  Alkohol  abdestiliiert  und  der  Rückstand  wieder  mit  10  ccm  absolutem  Alkohol
gelöst.
Zu  dieser  Lösung  gibt  man  in  3  Portionen  15  ccm  Äther  hinzu,  jedesmal
die  Lösung  ordentlich  mischend,  und  läßt  absitzen.  Die  überstehende  klare,  das
Glyzerin  enthaltende  Ätheralkohollösung  wird  abgegossen,  der  Rückstand  nochmals
mit  5  ccm  Alkohol  behandelt  und  in  2  Portionen  mit  7,5  ccm  Äther  durchgeschüttelt,
wodurch  auch  das  im  Eückstand  noch  verbliebene  Glyzerin  ausgezogen  wird.  Die
Ätheralkohollösung  wird  im  tarierten  Wägegläschen  bis  zum  starken  Sirup
verdampft,  dann  noch  1  Stunde  im  Wassertrockenschrank  getrocknet,  gewogen  und
das  erhaltene  Glyzerin  auf  etwa  vorhandenen  Zucker  geprüft.  Meist  ist  es  ratsamer,
die  Ätheralkohollösung  in  einer  Platinschale  einzudampfen,  wie  oben  zu  trocknen
und  das  erhaltene  Glyzerin  auf  einen  etwaigen  Aschengehalt  zu  prüfen,  der  in
Abzug  gebracht  werden  muß.
9.  Bestimmung  der  Mineralstoffe.  Zur  Bestimmung  der  Asche  werden  50  ccm
Bier  in  einer  gewogenen  Platinschale  eingedampft  und  nach  S.  194  verascht.
Zur  Bestimmuug  der  Phosphorsäure  dampft  man  50—100  ccm  Bier  mit
einigen  Tropfen  Soda-  oder  Barytlösung  (etwa  0,2—0,3  g  BaO)  ein  und  verascht,
löst  die  Asche  in  Salpetersäure  und  bestimmt  die  Phosphorsäure  nach  dem  Molybdän-Verfahren
  (S.  150)  oder  man  fällt  die  Phosphorsäure  direkt  in  der  mit  zitronensaurem
Ammon  versetzten  Lösung  mit  Magnesiamischung  nach  S.  152.  Der  Phosphorsäuregehalt ­
  beträgt  gewöhnlich  zwischen  0,06—0,1  g  für  100  g  Bier.
Die  Schwefelsäure  wird  bestimmt,  indem  man  weitere  100  ccm  Bier  mit
Soda  und  Salpeter  eindampft,  verascht  und  die  Asche  in  Salpetersäure  löst.  Die
Lösung  wird  durch  Zusatz  von  Chlorammonium  salzsauer  gemacht  und  nun  in  bekannter ­
  Weise  mit  Chlorbaryum  gefällt.
Zur  Bestimmung  des  Chlors  braucht  man  nur  mit  etwas  Soda  einzudampfen
und  zu  veraschen.  Die  Asche  wird  in  Salpetersäure  gelöst  und  das  gebildete
Natriumchlorid  mit  salpetersaurem  Silber  gefällt,  der  Niederschlag  in  bekannter
Weise  behandelt  und  gewogen.  Einfacher  ist  es,  man  neutralisiert  die  salpetersaure
Lösung  genau  mit  Natronlauge  oder  Magnesiumoxyd  und  titriert  mittels  1 / 10  Normal-Silberlösung
  unter  Anwendung  von  chromsaurem  Kalium  als  Indikator.
10.  Bestimmung  der  Farbentiefe.  (Yergl.  unter  Malz  S.  713.)
11.  Bestimmung  der  Viskosität  oder  Vollmundigkeit.  Dieselbe  geschieht
mittels  des  Viskosimeters  (vergl.  weiter  unten  unter  „Schmieröle“).
12.  Nachweis  von  Frischhaltungsmittelu.  a)  Prüfung  auf  schweflige
Säure  bezw.  sauren  schwefligsauren  Kalk.  200  ccm  Bier  werden  wie  bei
Wein  usw.  mit  Phosphorsäure  im  Kohlensäurestrome  und  unter  Vorlage  von  Jodlösung ­
  destilliert.  Nachdem  etwa  100  ccm  Destillat  übergegangen  sind,  wird  die
Lösung  in  der  Vorlage  mit  Salzsäure  angesäuert  und  die  durch  das  Jod  in  Schwefelsäure ­
  übergeführte  schweflige  Säure  nach  dem  Erhitzen  mit  Chlorbaryum  gefällt
und  als  schwefelsaures  Baryum  gewogen.
Bei  reinem  Bier  soll  das  Destillat  nicht  mehr  als  10  mg  schwefelsaures  Baryum
ergeben.
            
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